BFH | 12. April 2012
Abschnitt 1:1. NV: Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage an eine im Streitfall nicht erfüllte und demzufolge dem erstinstanzlichen Urteil nicht zugrunde gelegte Sachverhaltsprämisse anknüpft .
Abschnitt 2:2. NV: Ein Antrag i.S. von § 174 Abs. 4 AO ist an keine Form gebunden und kann auch außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens gestellt werden .
Abschnitt 1:vorgehend FG Münster, 20. Mai 2011, Az: 4 K 234/10 F, Urteil
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