§ 1Inhalt der Ausbildung
§ 2Gliederung der Ausbildung
§ 3Theoretischer und praktischer Unterricht
§ 4Praktische Ausbildung
§ 5Dauer und Inhalt des Pflegepraktikums
§ 6Nachtarbeit
§ 7Noten für praktische Einsätze
§ 8Jahreszeugnisse
§ 9Qualifikation der Praxisanleitung
§ 10Praxisbegleitung
§ 11Inhalt der Kooperationsverträge
§ 12Bestandteile der staatlichen Prüfung
§ 13Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
§ 14Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
§ 15Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
§ 16Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung
§ 17Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
§ 18Zulassung zur staatlichen Prüfung
§ 19Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
§ 20Prüfungsort der staatlichen Prüfung
§ 21Nachteilsausgleich
§ 22Rücktritt von der staatlichen Prüfung
§ 23Versäumnisfolgen
§ 24Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
§ 25Niederschrift
§ 26Vornoten
§ 27Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
Berechneter Zahlenwert Note in Worten (Zahlenwert) Notendefinition | ||
|---|---|---|
1,00 bis 1,49 | sehr gut (1) | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
1,50 bis 2,49 | gut (2) | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
2,50 bis 3,49 | befriedigend (3) | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
3,50 bis 4,49 | ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
4,50 bis 5,49 | mangelhaft (5) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
5,50 bis 6,00 | ungenügend (6) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
§ 28Inhalt des schriftlichen Teils
§ 29Durchführung des schriftlichen Teils
§ 30Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
§ 31Bestehen des schriftlichen Teils
§ 32Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
§ 33Note für den schriftlichen Teil
§ 34Inhalt des mündlichen Teils
§ 35Durchführung des mündlichen Teils
§ 36Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
§ 37Bestehen des mündlichen Teils
§ 38Wiederholung des mündlichen Teils
§ 39Inhalt des praktischen Teils
§ 40Durchführung des praktischen Teils
§ 41Bestandteile des praktischen Teils und Dauer
§ 42Benotung und Note für die im praktischen Teil erbrachte Leistung
§ 43Bestehen des praktischen Teils
§ 44Wiederholung des praktischen Teils und zusätzlicher Praxiseinsatz
§ 45Gesamtnote der staatlichen Prüfung
§ 46Bestehen der staatlichen Prüfung
§ 47Zeugnis über die staatliche Prüfung
§ 48Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
§ 49Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
§ 50Ausstellung der Erlaubnisurkunde
§ 51Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
§ 52Erforderliche Unterlagen
§ 53Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
§ 54Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
§ 55Zweck der Eignungsprüfung
§ 56Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
§ 57Inhalt der Eignungsprüfung
§ 58Prüfungsort der Eignungsprüfung
§ 59Durchführung der Eignungsprüfung
§ 60Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
§ 61Wiederholung
§ 62Bescheinigung
§ 63Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
§ 64Durchführung des Anpassungslehrgangs
§ 65Bescheinigung
§ 66Zweck der Kenntnisprüfung
§ 67Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
§ 68Bestandteile
§ 69Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 70Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 71Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 72Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 73Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 74Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 75Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 76Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 77Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 78Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 79Bestehen der Kenntnisprüfung
§ 80Bescheinigung
§ 81Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
§ 82Durchführung des Anpassungslehrgangs
§ 83Durchführung und Inhalt des Abschlussgesprächs
§ 84Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
§ 85Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
§ 86Bescheinigung
§ 87Nachweise der Zuverlässigkeit
§ 88Nachweise der gesundheitlichen Eignung
§ 89Aktualität von Nachweisen
§ 90Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
§ 91Ziel der Nachprüfung
§ 92Zulassung zur Nachprüfung
§ 93Bestandteile der Nachprüfung
§ 94Durchführung und Inhalt der Nachprüfung
§ 95Praktischer Teil der Nachprüfung
§ 96Durchführung des praktischen Teils der Nachprüfung
§ 97Bestandteile des praktischen Teils und Dauer der Nachprüfung
§ 98Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Nachprüfung
§ 99Wiederholung des praktischen Teils der Nachprüfung
§ 100Mündlicher Teil der Nachprüfung
§ 101Durchführung des mündlichen Teils der Nachprüfung
§ 102Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Nachprüfung
§ 103Wiederholung des mündlichen Teils der Nachprüfung
§ 104Bestehen der Nachprüfung
§ 105Bescheinigung
Anlage 1(zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1)Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten
Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlichplanen und strukturiert ausführen | 880 Stunden |
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen | 340 Stunden |
Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten | 120 Stunden |
Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen (lebenslanges Lernen), berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen | 120 Stunden |
Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten | 140 Stunden |
Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren | 120 Stunden |
In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln | 40 Stunden |
Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten | 140 Stunden |
Freie Verteilung auf die Kompetenzschwerpunkte Stundenanzahl insgesamt: 2 100 | 200 Stunden |
Anlage 2(zu § 4 Absatz 2 Nummer 1)Praktische Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten
Stunden | ||
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz | 80* | |
● | Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung | |
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen | ||
● | Anästhesie in der Viszeralchirurgie | 280 |
● | Anästhesie in der Unfallchirurgie oder Orthopädie | 280 |
● | Anästhesie in der Gynäkologie oder Urologie | 220 |
● | Anästhesie im ambulanten Kontext (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis) | 100 |
● | Aufwacheinheiten | 240 |
Wahlpflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen | 400 | |
(davon mindestens 100 Stunden je Disziplin) | ||
● | Anästhesie in der Thoraxchirurgie | |
● | Anästhesie in der Neurochirurgie | |
● | Anästhesie in der HNO | |
● | Anästhesie in der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie | |
● | Anästhesie in der Augenchirurgie | |
● | Anästhesie in der Gefäßchirurgie | |
● | Anästhesie bei Kindern | |
● | Anästhesie in der Geburtshilfe/Kreissaal (geburtshilfliche Anästhesie) | |
● | Anästhesie in anderen Fachrichtungen | |
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen | ||
● | Pflegepraktikum | 120 |
● | zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte | 80 |
● | Operationsdienst | 140 |
● | Schmerzambulanz/Schmerzdienst | 120 |
● | Notaufnahme und Ambulanz | 200 |
● | Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.) | 160 |
Stunden zur freien Verteilung | 80* | |
Stundenzahl insgesamt | 2 500 | |
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung. |
Anlage 3(zu § 1 Absatz 2 und § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten
Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen | 880 Stunden |
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen | 340 Stunden |
Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten | 120 Stunden |
Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen (lebenslanges Lernen), berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen | 120 Stunden |
Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten | 140 Stunden |
Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren | 120 Stunden |
In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln | 40 Stunden |
Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten | 140 Stunden |
Freie Verteilung auf die KompetenzschwerpunkteStundenanzahl insgesamt: 2 100 | 200 Stunden |
Anlage 4(zu § 4 Absatz 2 Nummer 2)Praktische Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten
Stunden | ||
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz | 80* | |
● | Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung | |
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden operativen Einsatzbereichen | ||
● | Viszeralchirurgie | 480 |
● | Unfallchirurgie oder Orthopädie | 480 |
● | Gynäkologie oder Urologie | 200 |
● | Ambulantes Operieren (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis) | 120 |
Wahlpflichteinsätze in folgenden Disziplinen und Einsatzbereichen | 400 | |
(davon mindestens 200 Stunden je Disziplin) | ||
● | Thoraxchirurgie | |
● | Neurochirurgie | |
● | HNO | |
● | Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie | |
● | Augenchirurgie | |
● | Gefäßchirurgie | |
● | Operative Eingriffe bei Kindern | |
● | und andere Disziplinen | |
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen | ||
● | Pflegepraktikum | 120 |
● | zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte | 80 |
● | Anästhesie | 140 |
● | Notaufnahme und Ambulanz | 200 |
● | Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.) | 120 |
Stunden zur freien Verteilung | 80* | |
Stundenzahl insgesamt | 2 500 |
Anlage 5(zu § 18 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b)Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung
Name, Vorname | |
Geburtsdatum | Geburtsort |
Ort, Datum | ||
(Stempel) | ||
Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der Schulleitung |
Anlage 6(zu § 47 Absatz 1)
Name, Vorname | ||||
Geburtsdatum | Geburtsort | |||
hat am _______________ die staatliche Prüfung nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 – § 2 Absatz 2 Nummer 1* des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes vor dem Prüfungsausschuss bei der | ||||
(Bezeichnung der Schule) | ||||
in | bestanden. | |||
Sie/Er hat folgende Prüfungsnoten erhalten: | ||||
1. im schriftlichen Teil der Prüfung | „___________________ “ | |||
2. im mündlichen Teil der Prüfung | „___________________ “ | |||
3. im praktischen Teil der Prüfung | „___________________ “ | |||
Gesamtnote der staatlichen Prüfung (auf der Grundlage der Prüfungsnoten der Nummern 1 bis 3) | ||||
Ort, Datum | ||||
(Siegel) | ||||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
Anlage 7(zu § 50 Absatz 2)Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
erhält auf Grund des § 1 Absatz 1 – § 2 Absatz 1* des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung | ||
„______________________________________________“ | ||
zu führen. | ||
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) |
Anlage 8(zu § 50 Absatz 3)Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
erhält auf Grund des § 1 Absatz 1 – § 2 Absatz 1* des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung | ||
„______________________________________________“ | ||
zu führen. | ||
Die Berufsqualifikation wurde auf Grundlage von | ||
erworben. | ||
Die auf dieser Grundlage erteilte Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung wurde am ____________________ erteilt. | ||
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) |
Anlage 9(zu § 62 Absatz 2)
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat am _______________________ die staatliche Eignungsprüfung nach den §§ 55 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung bestanden/nicht bestanden. | ||
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
Anlage 10(zu § 65 Absatz 2)
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat in der Zeit vom ___________________ bis ___________________ regelmäßig und mit Erfolg an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach den §§ 63 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung von der zuständigen Behörde festgelegt wurde. | ||
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
(Unterschrift(en) oder qualifizierteelektronische Signatur(en) der Einrichtung) |
Anlage 11(zu § 80 Absatz 2)
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat am _____________________ die staatliche Kenntnisprüfung nach den §§ 66 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung bestanden/nicht bestanden. | ||
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronischeSignatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
Anlage 12(zu § 86 Absatz 2)
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat in der Zeit vom ___________________ bis ___________________ regelmäßig und mit Erfolg an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach den §§ 81 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von der zuständigen Behörde festgelegt wurde. Das Abschlussgespräch hat sie/er bestanden/nicht bestanden. | ||
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
(Unterschrift(en) oder qualifizierteelektronische Signatur(en) der Einrichtung) |
Anlage 13(zu § 105 Absatz 2)
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat am __________________________ die staatliche Nachprüfung nach den §§ 91 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung bestanden/nicht bestanden. | ||
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
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