§ 1Anwendungsbereich
§ 2Geschäftsmäßige Hilfeleistung
§ 3Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
§ 3aBefugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
§ 3bVerzeichnis der nach § 3a zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen
§ 3cBefugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
§ 3dPartieller Zugang, Voraussetzungen und Antrag
§ 3eErlaubnis zum partiellen Zugang
§ 3fUntersagung des partiellen Zugangs
§ 3gElektronisches Verzeichnis der partiell zugelassenen Personen
§ 4Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
§ 5Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
§ 6Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung inSteuersachen
§ 7Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen
§ 8Werbung
§ 9Vergütung
§ 9aErfolgshonorar
§ 10Übermittlung von Daten
§ 10a(weggefallen)
§ 10bVorwarnmechanismus
§ 11Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 12Hilfeleistung im Abgabenrecht fremder Staaten
§ 13Zweck und Tätigkeitsbereich
§ 14Voraussetzungen für die Anerkennung, Aufnahme der Tätigkeit
§ 15Anerkennungsbehörde, Satzung
§ 16Gebühren für die Anerkennung
§ 17Urkunde
§ 18Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein"
§ 19Erlöschen der Anerkennung
§ 20Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
§ 21Aufzeichnungspflicht
§ 22Geschäftsprüfung
§ 23Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11, Beratungsstellen
§ 24Abwicklung der schwebenden Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11
§ 25Haftungsausschluss, Haftpflichtversicherung
§ 26Allgemeine Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine
§ 27Aufsichtsbehörde
§ 28Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde, Befugnisse der Aufsichtsbehörde
§ 29Teilnahme der Aufsichtsbehörde an Mitgliederversammlungen
§ 30Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
§ 31Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
§ 32Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
§ 33Inhalt der Tätigkeit
§ 34Berufliche Niederlassung, weitere Beratungsstellen
§ 35Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses
§ 36Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
§ 37Steuerberaterprüfung
§ 37aPrüfung in Sonderfällen
§ 37bZuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses
§ 38Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung
§ 38aVerbindliche Auskunft
§ 39Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung
§ 39aRücknahme von Entscheidungen
§ 40Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren
§ 40aAussetzung des Bestellungsverfahrens
§ 41Bestellung
§ 42Steuerbevollmächtigter
§ 43Berufsbezeichnung
§ 44Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
§ 45Erlöschen der Bestellung
§ 46Rücknahme und Widerruf der Bestellung
§ 47Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 48Wiederbestellung
§ 49Berufsausübungsgesellschaften
§ 50Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe
§ 51Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit
§ 52Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft
§ 53Anerkennung
§ 54Anerkennungsverfahren; Gebühr; Anzeigepflicht
§ 55Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung; Abwickler
§ 55aGesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften
§ 55bGeschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane
§ 55c(weggefallen)
§ 55dVertretung vor Gerichten und Behörden
§ 55eBerufliche Niederlassung der Berufsausübungsgesellschaft
§ 55fBerufshaftpflichtversicherung
§ 55gSteuerberatungsgesellschaft
§ 55hBürogemeinschaft
§ 56(weggefallen)
§ 57Allgemeine Berufspflichten
§ 57aWerbung
§ 58Tätigkeit als Angestellter
§ 59Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte im öffentlich-rechtlichenDienst- oder Amtsverhältnis
§ 60Eigenverantwortlichkeit
§ 61Ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung
§ 62Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen
§ 62aInanspruchnahme von Dienstleistungen
§ 63Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags
§ 64Gebührenordnung
§ 65Pflicht zur Übernahme einer Prozessvertretung
§ 65aPflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
§ 66Handakten
§ 67Berufshaftpflichtversicherung
§ 67aVertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
§ 68(weggefallen)
§ 69Bestellung eines allgemeinen Vertreters
§ 70Bestellung eines Praxisabwicklers
§ 71Bestellung eines Praxistreuhänders
§ 72(weggefallen)
§ 73Steuerberaterkammer
§ 74Mitgliedschaft
§ 74aMitgliederakten
§ 75Gemeinsame Steuerberaterkammer
§ 76Aufgaben der Steuerberaterkammer
§ 76aEintragung in das Berufsregister
§ 76bLöschung aus dem Berufsregister
§ 76cMitteilungspflichten; Einsicht in das Berufsregister
§ 76dWeitere Eintragungen in das Berufsregister
§ 76eAnzeigepflichten
§ 77Wahl des Vorstands
§ 77aAbteilungen des Vorstandes
§ 77bEhrenamtliche Tätigkeit
§ 77cVorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds
§ 78Satzung
§ 79Beiträge und Gebühren
§ 80Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer
§ 80aZwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
§ 81Rügerecht des Vorstands
§ 82Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
§ 83Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
§ 84Arbeitsgemeinschaft
§ 85Bundessteuerberaterkammer
§ 85aAufgaben der Bundessteuerberaterkammer
§ 86Zusammensetzung und Arbeitsweise der Satzungsversammlung
§ 86aDurchführung der Satzungsversammlung
§ 86bSteuerberaterverzeichnis
§ 86cSteuerberaterplattform
§ 86dBesonderes elektronisches Steuerberaterpostfach
§ 86eBesonderes elektronisches Steuerberaterpostfach für Berufsausübungsgesellschaften
§ 86fVerordnungsermächtigung
§ 86gErsetzung der Schriftform
§ 87Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer
§ 87aWirtschaftsplan, Rechnungslegung
§ 88Staatsaufsicht
§ 89Ahndung einer Pflichtverletzung
§ 89aLeitungspersonen
§ 89bRechtsnachfolger
§ 90Berufsgerichtliche Maßnahmen
§ 91Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme
§ 92Anderweitige Ahndung
§ 93Verjährung von Pflichtverletzungen
§ 94(weggefallen)
§ 95Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachenbeim Landgericht
§ 96Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachenbeim Oberlandesgericht
§ 97Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachenbeim Bundesgerichtshof
§ 98(weggefallen)
§ 99Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte als Beisitzer
§ 100Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Rechtzur Ablehnung
§ 101Enthebung vom Amt des Beisitzers
§ 102Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
§ 103Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
§ 104Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
§ 105Vorschriften für das Verfahren
§ 106Keine Verhaftung des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
§ 107Verteidigung
§ 108Akteneinsicht
§ 109Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
§ 110Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen
§ 111Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 111aBerufsgerichtliches Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften
§ 111bVertretung von Berufsausübungsgesellschaften
§ 111cBesonderer Vertreter
§ 111dVerfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern
§ 111eVernehmung des gesetzlichen Vertreters
§ 111fBerufs- und Vertretungsverbot
§ 112Örtliche Zuständigkeit
§ 113Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
§ 114Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 115Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens
§ 116Antrag des Mitglieds der Steuerberaterkammer auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 117Inhalt der Anschuldigungsschrift
§ 118Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 119Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses
§ 120Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
§ 121Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Steuerberaterkammer
§ 122(weggefallen)
§ 123Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter
§ 124Verlesen von Protokollen
§ 125Entscheidung
§ 126Beschwerde
§ 127Berufung
§ 128Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
§ 129Revision
§ 130Einlegung der Revision und Verfahren
§ 131Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
§ 132Anordnung der Beweissicherung
§ 133Verfahren
§ 134Voraussetzung des Verbots
§ 135Mündliche Verhandlung
§ 136Abstimmung über das Verbot
§ 137Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung
§ 138Zustellung des Beschlusses
§ 139Wirkungen des Verbots
§ 140Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
§ 141Beschwerde
§ 142Außerkrafttreten des Verbots
§ 143Aufhebung des Verbots
§ 144Mitteilung des Verbots
§ 145Bestellung eines Vertreters
§ 146Gerichtskosten
§ 147Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 148Kostenpflicht des Verurteilten
§ 149Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge
§ 150Haftung der Steuerberaterkammer
§ 151Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten
§ 152Tilgung
§ 153
§ 154Bestehende Gesellschaften
§ 155Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 156Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 157Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater
§ 157aÜbergangsvorschrift zu aufsichtsrechtlichen Verfahren bei Wegfall der doppelten Kammermitgliedschaft
§ 157bAnwendungsvorschrift
§ 157cAnwendungsvorschrift zu § 36 Absatz 2
§ 157dAnwendungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
§ 158Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
§ 159Zwangsmittel
§ 160Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen
§ 161Schutz der Bezeichnungen "Steuerberatungsgesellschaft","Lohnsteuerhilfeverein" und "Landwirtschaftliche Buchstelle"
§ 162Verletzung der den Lohnsteuerhilfevereinen obliegenden Pflichten
§ 163Pflichtverletzung von Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11 bedient
§ 164Verfahren
§ 164aVerwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren
§ 164bGebühren
§ 164cLaufbahngruppenregelungen der Länder
§ 165Ermächtigung
§ 166Fortgeltung bisheriger Vorschriften
§ 167Freie und Hansestadt Hamburg
§ 168Inkrafttreten des Gesetzes
Anlage 1(zu § 86 Absatz 3a Satz 1)Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen
Anlage 2(zu § 146 Satz 1)Gebührenverzeichnis
Gliederung | ||
Abschnitt 1 Verfahren vor dem Landgericht | ||
Unterabschnitt 1 Berufsgerichtliches Verfahren erster Instanz | ||
Unterabschnitt 2 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge | ||
Abschnitt 2 Verfahren vor dem Oberlandesgericht | ||
Unterabschnitt 1 Berufung | ||
Unterabschnitt 2 Beschwerde | ||
Abschnitt 3 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof | ||
Unterabschnitt 1 Revision | ||
Unterabschnitt 2 Beschwerde | ||
Abschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 110 bis 112 |
Vorbemerkung: | ||
(1)Im berufsgerichtlichen Verfahren bemessen sich die Gerichtsgebühren vorbehaltlich des Absatzes 2 für alle Rechtszüge nach der rechtskräftig verhängten Maßnahme.(2)Wird ein Rechtsmittel oder ein Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, so hat das Gericht die Gebühr zu ermäßigen, soweit es unbillig wäre, das Mitglied der Steuerberaterkammer damit zu belasten.(3)Im Verfahren nach Wiederaufnahme werden die gleichen Gebühren wie für das wiederaufgenommene Verfahren erhoben. Wird jedoch nach Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens das frühere Urteil aufgehoben, gilt für die Gebührenerhebung jeder Rechtszug des neuen Verfahrens mit dem jeweiligen Rechtszug des früheren Verfahrens zusammen als ein Rechtszug. Gebühren werden auch für Rechtszüge erhoben, die nur im früheren Verfahren stattgefunden haben. | ||
Abschnitt 1 | ||
Verfahren vor dem Landgericht | ||
Unterabschnitt 1 | ||
Berufsgerichtliches Verfahren erster Instanz | ||
110 | Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: 1.einer Warnung,2.eines Verweises,3.einer Geldbuße,4.eines befristeten Berufsverbots | 240,00 EUR |
112 | Verfahren mit Urteil bei Ausschließung aus dem Beruf oder der Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen | 480,00 EUR |
Unterabschnitt 2 | ||
Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge | ||
120 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 82 Abs. 1 StBerG:Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen | 160,00 EUR |
Abschnitt 2 | ||
Verfahren vor dem Oberlandesgericht | ||
Unterabschnitt 1 | ||
Berufung | ||
210 | Berufungsverfahren mit Urteil | 1,5 |
211 | Erledigung des Berufungsverfahrens ohne Urteil | 0,5 |
Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Berufung vor Ablauf der Begründungsfrist. | ||
Unterabschnitt 2 | ||
Beschwerde | ||
220 | Verfahren über Beschwerden im berufsgerichtlichenVerfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR |
Von dem Mitglied der Steuerberaterkammer wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen es rechtskräftig eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. | ||
Abschnitt 3 | ||
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof | ||
Unterabschnitt 1 | ||
Revision | ||
310 | Revisionsverfahren mit Urteil oder mit Beschluss nach § 153 StBerG i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO | 2,0 |
311 | Erledigung des Revisionsverfahrens ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 153 StBerG i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO | 1,0 |
Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist. | ||
Unterabschnitt 2 | ||
Beschwerde | ||
320 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 1,0 |
321 | Verfahren über sonstige Beschwerden im berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR |
Von dem Mitglied der Steuerberaterkammer wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen es rechtskräftig eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. | ||
Abschnitt 4 | ||
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||
400 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör:Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR |
Wir verwenden Cookies, um die Nutzung der Website zu analysieren. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.