BGH | 9. Dezember 2025
Abschnitt 1:span Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. April 2024 wird als unzulässig verworfen.
Abschnitt 2:span Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Abschnitt 3:span Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 19.000 € festgesetzt.
Abschnitt 1:vorgehend OLG Köln, 23. April 2024, Az: 4 U 136/23
Abschnitt 2:vorgehend LG Köln, 11. August 2023, Az: 32 O 241/21
Wir verwenden Cookies, um die Nutzung der Website zu analysieren. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.