§ 1Persönlicher Geltungsbereich
§ 2Sachlicher Geltungsbereich
§ 3Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und derVerwaltungsgerichtsordnung
§ 4Gebot der Beschleunigung
§ 5Arten der Disziplinarmaßnahmen
§ 6Verweis
§ 7Geldbuße
§ 8Kürzung der Dienstbezüge
§ 9Zurückstufung
§ 10Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
§ 11Kürzung des Ruhegehalts
§ 12Aberkennung des Ruhegehalts
§ 13Bemessung der Disziplinarmaßnahme
§ 14Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren
§ 15Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs
§ 16Verwertungsverbot, Entfernung aus der Personalakte
§ 17Einleitung von Amts wegen
§ 18Einleitung auf Antrag des Beamten
§ 19Ausdehnung und Beschränkung
§ 20Unterrichtung, Belehrung und Anhörung des Beamten
§ 21Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen, Ausnahmen
§ 22Zusammentreffen von Disziplinarverfahren mit Strafverfahren oderanderen Verfahren, Aussetzung
§ 23Bindung an tatsächliche Feststellungen aus Strafverfahren oderanderen Verfahren
§ 24Beweiserhebung
§ 25Zeugen und Sachverständige
§ 26Herausgabe von Unterlagen
§ 27Beschlagnahmen und Durchsuchungen
§ 28Protokoll
§ 29Innerdienstliche Informationen
§ 29aInformationen nach Maßgabe des Artikels 56a der Richtlinie 2005/36/EG
§ 30Abschließende Anhörung
§ 31Abgabe des Disziplinarverfahrens
§ 32Einstellungsverfügung
§ 33Disziplinarverfügung
§ 34Disziplinarbefugnisse
§ 35Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse
§ 36Wiederaufgreifen des Verfahrens
§ 37Kostentragungspflicht
§ 38Zulässigkeit
§ 39Rechtswirkungen
§ 40Verfall, Erstattung und Nachzahlung
§ 41Erforderlichkeit, Form und Frist des Widerspruchs
§ 42Widerspruchsbescheid
§ 43Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse
§ 44Kostentragungspflicht
§ 45Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit
§ 46Kammer für Disziplinarsachen
§ 47Beamtenbeisitzer
§ 48Ausschluss von der Ausübung des Richteramts
§ 49Nichtheranziehung eines Beamtenbeisitzers
§ 50Entbindung vom Amt des Beamtenbeisitzers
§ 51Senate für Disziplinarsachen
§ 52Klageerhebung, Form und Frist der Klage
(XXXX) §§ 53 bis 55(weggefallen)
§ 56Beschränkung des Disziplinarverfahrens
§ 57Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren
§ 58Beweisaufnahme
§ 59(weggefallen)
§ 60Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil
§ 61Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse
§ 62Antrag auf gerichtliche Fristsetzung
§ 63Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und derEinbehaltung von Bezügen
§ 64Statthaftigkeit, Form und Frist der Berufung
§ 65Berufungsverfahren
§ 66Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil
§ 67Statthaftigkeit, Form und Frist der Beschwerde
§ 68Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
§ 69Form, Frist und Zulassung der Revision
§ 70Revisionsverfahren, Entscheidung über die Revision
§ 71Wiederaufnahmegründe
§ 72Unzulässigkeit der Wiederaufnahme
§ 73Frist, Verfahren
§ 74Entscheidung durch Beschluss
§ 75Mündliche Verhandlung, Entscheidung des Gerichts
§ 76Rechtswirkungen, Entschädigung
§ 77Kostentragung und erstattungsfähige Kosten
§ 78Gerichtskosten
§ 79Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder bei Aberkennung des Ruhegehalts
§ 80Unterhaltsleistung bei Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten
§ 81Begnadigung
§ 82Polizeivollzugsbeamte des Bundes
§ 83Beamte der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 84Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamten
§ 85Übergangsbestimmungen
§ 86Verwaltungsvorschriften
Anlage (zu § 78)Gebührenverzeichnis
Abschnitt 1 | Klageverfahren erster Instanz |
Abschnitt 2 | Zulassung und Durchführung der Berufung |
Abschnitt 3 | Revision |
Abschnitt 4 | Besondere Verfahren |
Abschnitt 5 | Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör |
Abschnitt 6 | Beschwerde |
Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 | ||
|---|---|---|
Vorbemerkung:Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug. | ||
Abschnitt 1Klageverfahren erster Instanz | ||
Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist | ||
10 | – Entfernung aus dem Beamtenverhältnis .......... | 360,00 € |
11 | – Aberkennung des Ruhegehalts .......... | 360,00 € |
12 | – Zurückstufung .......... | 240,00 € |
13 | – Kürzung der Dienstbezüge .......... | 180,00 € |
14 | – Kürzung des Ruhegehalts .......... | 180,00 € |
15 | – Geldbuße .......... | 120,00 € |
16 | – Verweis .......... | 60,00 € |
17 | Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 32 BDG) .......... | 60,00 € |
18 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
1.Zurücknahme der Klagea)vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oderb)wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder2.Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | ||
Die Gebühren 10 bis 17 ermäßigen sich auf .......... | 0,5 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
Abschnitt 2Zulassung und Durchführung der Berufung | ||
20 | Verfahren über die Zulassung der Berufung:Soweit der Antrag abgelehnt wird .......... | 1,0 |
21 | Verfahren über die Zulassung der Berufung:Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird .......... | 0,5 |
Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird. | ||
22 | Verfahren über die Berufung im Allgemeinen .......... | 1,5 |
23 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist:Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .......... | 0,5 |
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | ||
24 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch | |
1.Zurücknahme der Berufung oder der Klagea)vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oderb)wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder2.Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | ||
Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .......... | 1,0 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
Abschnitt 3Revision | ||
30 | Verfahren über die Revision im Allgemeinen .......... | 2,0 |
31 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist:Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .......... | 1,0 |
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | ||
32 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch | |
1.Zurücknahme der Revision oder der Klage a)vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oderb)wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder2.Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | ||
Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .......... | 1,5 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. |
Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 40 und 41 | ||
|---|---|---|
Abschnitt 4Besondere Verfahren | ||
40 | Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen .......... | 180,00 € |
41 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens einschließlich der Einstellung des Disziplinarverfahrens nach fruchtlosem Ablauf der Frist .......... | 60,00 € |
42 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
1. Zurücknahme des Antragsa)vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oderb)wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung über den Antrag der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder2.Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | ||
Die Gebühren 40 und 41 ermäßigen sich auf .......... | 0,5 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
Abschnitt 5Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||
50 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör:Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen ......... | 50,00 € |
Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 und 40 | ||
|---|---|---|
Abschnitt 6Beschwerde | ||
60 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen .......... | 1,5 |
61 | (weggefallen) | |
62 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .......... | 1,5 |
63 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
1.Zurücknahme der Beschwerde, der Klage oder des Antrags a)vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oderb)wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung über die Beschwerde der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder2.Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | ||
Die Gebühren 60 bis 62 ermäßigen sich auf .......... | 0,75 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
64 | Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden im disziplinargerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .......... | 50,00 € |
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