BAG | 3. Dezember 2025
Abschnitt 1:Ein Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga ist kein Arbeitnehmer der DFB Schiri GmbH.
Abschnitt 2:1. Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Juni 2025 - 5 Ta 58/25 - aufgehoben.
Abschnitt 3:2. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 12. Februar 2025 - 4 Ca 2061/24 - wird zurückgewiesen.
Abschnitt 4:3. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Abschnitt 5:4. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 20.820,00 Euro festgesetzt.
Abschnitt 1:vorgehend ArbG Bonn, 12. Februar 2025, Az: 4 Ca 2061/24, Beschluss
Abschnitt 2:vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 16. Juni 2025, Az: 5 Ta 58/25, Beschluss
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