BVerwG | 8. April 2014
Abschnitt 1:Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
Abschnitt 3:Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Abschnitt 5:Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 70 605 € festgesetzt.
Abschnitt 1:vorgehend VG Berlin, 16. Mai 2013, Az: 29 K 328.11, Urteil
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