§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7Inhalt von Teil 1
§ 8Prüfungsbereich von Teil 1
§ 9Inhalt von Teil 2
§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11Prüfungsbereich Vermögen aufbauen und Risiken absichern
§ 12Prüfungsbereich Finanzierungsvorhaben begleiten
§ 13Prüfungsbereich Kunden beraten
§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Konten führen und Anschaffungenfinanzieren mit | 20 Prozent, |
Vermögen aufbauenund Risiken absichern mit | 20 Prozent, |
Finanzierungsvorhaben begleiten mit | 20 Prozent, |
Kunden beraten mit | 30 Prozent sowie |
Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage(zu § 3 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau
Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im | 1. bis 15. Monat 16. bis 36. Monat | 1 2 3 4 | ||
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1 | Serviceleistungen anbieten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a)Kunden willkommen heißen und in den Mittelpunkt stellenb)Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilenc)Kommunikation service- und kundenorientiert, verkaufsfördernd und situationsgerecht gestalten, dabei die Bedürfnisse besonderer Personengruppen sowie soziokulturelle Aspekte berücksichtigend)Kundenanliegen mittels analoger oder digitaler Kommunikationsformen und -wege aufnehmen und Kundenwünsche ermittelne)Kundenfragen beantworten, Kundenaufträge bearbeitenf)Kundenanliegen zur Bearbeitung und Beantwortung an zuständige Stellen weiterleiteng)Kunden bei der Nutzung analoger oder digitaler Zugangskanäle zu Bankgeschäften unterstützen, Nutzen für den Kunden herausstellen und sicherheitsrelevante Informationen gebenh)Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die betrieblichen Vorgaben einhalteni)eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufriedenheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen daraus ziehenj)Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhaltenk)rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | 12 | |
2 | Kunden ganzheitlich beraten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a)Bedeutung eines ganzheitlichen Beratungsprozesses als Grundlage für dauerhafte Kundenbeziehungen aufzeigenb)Kundenbestand unter Nutzung betrieblicher Systeme auf Beratungsanlässe prüfen, Kunden zur Beratung auswählen, einladen und Nutzen für den Kunden erläuternc)Kundengespräche systematisch und kundenorientiert vorbereitend)im Kundengespräch durch wertschätzenden Umgang positive Atmosphäre schaffen und Gesprächsrahmen abstimmene)Kundensituation ganzheitlich analysieren, aktuelle und künftige Bedarfe ermitteln | ||
f)kundengerechte Lösungen unter Nutzung analoger oder digitaler vertriebs- und beratungsunterstützender Hilfsmittel erarbeiten, anbieten und erläutern, auf Fragen und Einwände eingehen, über Konditionen informieren sowie einen Abschluss erreicheng)Gesprächsverlauf mit dem Kunden reflektieren, auch mit dem Ziel, vom Kunden weiterempfohlen zu werdenh)Kundengespräche systematisch nachbereiten, insbesondere Gesprächsergebnisse dokumentieren, und Abschlüsse umsetzeni)Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhaltenj)rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | 12 | |||
3 | Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a)Gewinnung von Neukunden zielgruppenorientiert vorbereiten, durchführen und bewertenb)Kundendaten erheben, zielgerichtet aufbereiten und mit Hilfe digitaler Medien verarbeiten und pflegenc)eigene Produkte und Lösungen mit denen der Mitbewerber vergleichend)Methoden der aktiven Kundenansprache und des Kundendialogs auswählen und einsetzen, dabei analoge oder digitale Kommunikationskanäle nutzene)Maßnahmen zur Kundengewinnung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirkenf)Methoden der aktiven Kundenansprache hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungsmaßnahmen ableiteng)Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhaltenh)rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | 10 | |
4 | Liquidität sicherstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a)Kunden zu Kontoarten und -modellen, Verfügungsberechtigungen sowie Vollmachten beraten und passende Lösungen anbietenb)Kunden über die Besonderheiten der digitalen Nutzung der Konten aufklären und sicherheitsrelevante Informationen gebenc)Kunden zu Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs im Inland aus Sicht des Zahlungspflichtigen und des Zahlungsempfängers beraten und passende Lösungen anbietend)verschiedene Formen des Zahlungsverkehrs abwickelne)zu Überziehungsmöglichkeiten und Dispositionskrediten beraten und passende Lösungen anbietenf)Konten eröffnen, führen und schließen | 14 | |
g)Kunden zu Möglichkeiten des internationalen Zahlungsverkehrs beraten und passende Lösungen anbietenh)Kunden die Risiken im Zusammenhang mit Fremdwährungen und die Möglichkeiten der bankmäßigen Absicherung in Grundzügen erläuterni)Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhaltenj)rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | ||||
5 | Vermögen bilden mit Sparformen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a)Kunden zu Anlagemöglichkeiten auf Konten, einschließlich der Sonderformen, beratenb)Kunden zu Bausparverträgen beraten und beim Abschluss mitwirkenc)Kunden zu Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beratend)Kunden über Zinsgutschriften und über deren steuerliche Auswirkungen informierene)Kunden über staatliche Fördermöglichkeiten informierenf)Anlagekonten eröffnen, führen und schließeng)Kunden über die Besonderheiten der digitalen Nutzung der Konten aufklären und sicherheitsrelevante Informationen gebenh)Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalteni)rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | 16 | |
6 | Vermögen bilden mit Wertpapieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a)Kunden über Anlagemöglichkeiten, insbesondere über Anlage in Aktien, Renten, Fonds und Zertifikaten, informierenb)Kunden über Kursnotierungen und Preisfeststellungen Auskunft gebenc)Chancen und Risiken der Anlage in Wertpapieren einschätzen und erläuternd)kursbeeinflussende Faktoren beschreibene)Kunden zu allen mit der Anlage verbundenen Kosten beraten und Kundenanfragen zu Wertpapierabrechnungen beantwortenf)Kunden zu Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren berateng)Kunden über Ertragsgutschriften und deren steuerliche Auswirkungen informierenh)Finanzderivate und deren Risiken in Grundzügen beschreiben | 26 | |
i)bei der Abwicklung von Wertpapierorders mitwirkenj)Kunden über digitalen Wertpapierhandel aufklären und sicherheitsrelevante Informationen gebenk)Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhaltenl)rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhaltenm)Risiken und Anzeichen des Marktmissbrauchs darstellen und Marktmissbrauch entgegenwirken | ||||
7 | Zu Vorsorge und Absicherung informieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a)Grundzüge sozialer Sicherungssysteme veranschaulichen und die Bedeutung von privater Vorsorge und Absicherung herausstellenb)Produkte zur Vorsorge und Absicherung und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheidenc)Kunden anlassbezogen über Möglichkeiten und Produkte der Vorsorge, Absicherung und Kapitalanlage informierend)Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhaltene)rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | 8 | |
8 | Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | a)Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheidenb)Anlässe, mit Kunden über Finanzierungen zu sprechen, erkennen und nutzenc)Kreditgespräche vorbereiten und führend)Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten informierene)Kosten und Provisionen für die einzelnen Kreditarten berechnen und darlegenf)Sicherheiten unterscheiden, deren Sicherungswert und Risiken erklären sowie den Einsatz der Sicherheiten kundengerecht begründeng)persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereitenh)Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Kreditengagements und Kreditrückführungen bearbeiteni)Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzierungen erkennen und Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen prüfen und einleitenj)Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhaltenk)rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | 16 | |
9 | Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | a)verschiedene Elemente einer Baufinanzierung, deren Verwendungsmöglichkeiten und die in diesem Rahmen möglichen Kreditarten unterscheidenb)Anlässe, mit Kunden über Baufinanzierungen zu sprechen, erkennen und nutzenc)Anfragen für Baufinanzierungen bearbeiten und Beratungsgespräche vorbereitend)Verfahren des Immobilienerwerbs erläutern und einzureichende Unterlagen für Baufinanzierungen kundengerecht erklärene)Methoden der Grundstücks- und Gebäudebewertung anwenden und erläuternf)bei Baufinanzierungsgesprächen mitwirkeng)Aufbau, Inhalt und Funktion des Grundbuchs in Grundzügen erklärenh)persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen, Sicherheiten auswählen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiteni)Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Kreditengagements und Kreditrückführungen bearbeitenj)Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzierungen erkennen und Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen prüfen und einleitenk)Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhaltenl)rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | 12 | |
10 | An gewerblichen Finanzierungen mitwirken (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | a)Rechtsformen bei gewerblichen Kunden und deren Vertretung unterscheidenb)Finanzierungsarten für gewerbliche Kunden und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheidenc)Unterlagen, insbesondere Ergebnisse aus Kundenbilanzen, und wesentliche Kennzahlen zur Vorbereitung der Kreditwürdigkeitsprüfung einschätzend)Wertverluste und Abschreibungen sowie deren Auswirkungen berücksichtigene)persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen bewertenf)Sicherheiten unterscheiden, deren Sicherungswert und Risiken erklären sowie den Einsatz der Sicherheiten kundengerecht begründeng)Signale für die Gefährdung von Finanzierungen nennenh)Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalteni)rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | 12 | |
11 | Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) | a)Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung darstellenb)Auswirkungen von Geschäftsvorfällen auf den Betriebserfolg bewerten und bei Entscheidungen berücksichtigenc)Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse von Geschäftsverbindungen mit Kunden bewerten und für die Gestaltung der Konditionen nutzend)statistische Daten aufbereiten und auswertene)Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument beschreiben | 4 | |
12 | Projektorientiert arbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) | a)Projekte von Linienaufgaben unterscheidenb)Grundlagen der Projektarbeit beschreibenc)projektorientierte Arbeitsweisen anwenden, Abläufe und Ergebnisse dokumentieren und reflektieren | 6 |
Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im | 1. bis 15. Monat 16. bis 36. Monat | 1 2 3 4 | ||
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1 | Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a)Nutzen von definierten Prozessen und regelmäßiger Prozessoptimierung beschreibenb)Zusammenhang zwischen Prozessqualität und Kundenzufriedenheit berücksichtigenc)Prozessabläufe in der Prozessdokumentation nachvollziehend)Organisationseinheiten in die Wertschöpfungskette einordnen und Bedeutung von Schnittstellen beschreibene)Möglichkeiten zur Konfliktbewältigung im Interesse sachbezogener Ergebnisse anwendenf)digitale oder analoge Prozesse analysieren und bewerten sowie Ideen zur Verbesserung vorschlageng)über Aufgaben interner Revisionen und externer Prüfungen berichtenh)Aufgaben von Kontrollen beschreiben und bei Kontrollarbeiten mitwirken | 8 | |
2 | Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | a)wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreibenb)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichenc)wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrages nennend)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen | ||
e)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwendenf)Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens, insbesondere der beruflichen Fortbildung, für die eigene Entwicklung einschätzen | ||||
3 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | a)die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläuternb)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennenc)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben | während der gesamten Ausbildung | |
4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
5 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
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