BVerwG | 9. Februar 2011
Abschnitt 1:Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. April 2010 wird zurückgewiesen.
Abschnitt 2:Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Abschnitt 3:Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 60 000 € festgesetzt.
Abschnitt 1:vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, 22. April 2010, Az: 1 KN 19/09, Urteil
Wir verwenden Cookies, um die Nutzung der Website zu analysieren. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.