BVerwG | 17. Dezember 2010
Abschnitt 1:Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. März 2010 wird zurückgewiesen.
Abschnitt 2:Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Abschnitt 3:Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
Abschnitt 1:vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 2. März 2010, Az: 8 BV 08.3320, Urteil
Abschnitt 2:nachgehend BVerfG, 15. Februar 2011, Az: 1 BvR 101/11, Nichtannahmebeschluss
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