BSG | 10. Dezember 2015
Abschnitt 1:Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. September 2015 wird als unzulässig verworfen.
Abschnitt 3:Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
Abschnitt 1:vorgehend SG Nürnberg, 5. April 2011, Az: S 3 R 183/11, Urteil
Abschnitt 2:vorgehend Bayerisches Landessozialgericht, 8. September 2015, Az: L 19 R 554/11, Urteil
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