§ 1Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 1aAufbewahrungsfristen
§ 2Prüfungskommission, Prüfungstermine
§ 3Berufung der Mitglieder der Prüfungskommission
§ 4Prüfungsgebiete
§ 4a(weggefallen)
§ 5Gliederung der Prüfung
§ 6Verkürzte Prüfung
§ 7Schriftliche Prüfung
§ 8Aufgabenkommission
§ 9Widerspruchskommission
§ 10Aufsichtsarbeiten
§ 11Prüfungsnoten
Note 1 sehr gut | eine hervorragende Leistung, |
Note 2 gut | eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung, |
Note 3 befriedigend | eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird, |
Note 4 ausreichend | eine Leistung, die abgesehen von einzelnen Mängeln durchschnittlichen Anforderungen entspricht, |
Note 5 mangelhaft | eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung, |
Note 6 ungenügend | eine völlig unbrauchbare Leistung. |
Note 1 | = sehr gut |
Note 1,01 bis 2,00 | = gut |
Note 2,01 bis 3,00 | = befriedigend |
Note 3,01 bis 4,00 | = ausreichend |
Note 4,01 bis 5,00 | = mangelhaft |
Note 5,01 bis 6,00 | = ungenügend. |
§ 12Bewertung der Aufsichtsarbeiten
§ 13Ergebnis der schriftlichen Prüfung; Ausschluss von der mündlichen Prüfung
§ 14Vorberatung der Prüfungskommission
§ 15Mündliche Prüfung
§ 16Bewertung der mündlichen Prüfung
§ 17Modulgesamtnote
§ 18Prüfungsergebnis
§ 19Ergänzungsprüfung
§ 20Niederschrift der Prüfungskommission
§ 21Rücktritt von der Prüfung
§ 22Wiederholung einer Modulprüfung und der Prüfung
§ 23Mitteilung des Prüfungsergebnisses
§ 24Täuschungsversuch, Ordnungsverstöße
§ 24aEinsicht in Prüfungsakten
§ 25Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 26Prüfungskommission, Prüfungstermine
§ 27Prüfungsgebiete
§ 28Verkürzte Prüfung; Erlass von Prüfungsleistungen
§ 29Schriftliche Prüfung
§ 30Mündliche Prüfung
§ 31Prüfungsergebnis
§ 32Rücktritt von der Prüfung
§ 33Wiederholung der Prüfung
§ 34Täuschungsversuch, Ordnungsverstöße
§ 35Einsicht in Prüfungsakten
§ 36Behandlung schwebender Verfahren
§ 37Verkürzte Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung
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