§ 4bVor-Ort-Kontrollen
§ 13cObergrenze für die Anrechenbarkeit von tierischen Fetten der Kategorie 3
(XXXX) §§ 17 bis 19(weggefallen)
Anlage 1(zu § 1 Absatz 2 und § 14 Absatz 1)Rohstoffe für die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe nach § 14 Absatz 1
Anlage 4(zu § 13a)Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § 13a
Anlage 3(zu § 5 Absatz 3 und § 11 Absatz 2)Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz
Vorherrschende Umwandlungstechnologie Anpassungsfaktorfür die Antriebseffizienz | |
|---|---|
Verbrennungsmotor | 1 |
Batteriegestützter Elektroantrieb | 0,4 |
Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb | 0,4 |
Anlage 2(weggefallen)
§ 5Anrechnung von in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb genutztem elektrischem Strom
§ 1Anwendungsbereich
§ 3Basiswert, Treibhausgasemissionen fossiler Kraftstoffe
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 16Berichte über in Verkehr gebrachte Kraftstoffe und Energieerzeugnisse
§ 12Biogenes Flüssiggas
§ 6Energetische Menge des elektrischen Stroms aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten
§ 7Energetische Menge des elektrischen Stroms in anderen Fällen
§ 4Erweiterung der Definition der Biokraftstoffe
§ 22Inkrafttreten
§ 14Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe
§ 8Mitteilung der energetischen Menge
§ 15Nachweis der Einhaltung der Regelungen zu indirekten Landnutzungsänderungen
§ 9Nachweis durch den Verpflichteten
§ 13aObergrenze für die Anrechenbarkeit von abfallbasierten Biokraftstoffen
§ 13Obergrenze für die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen
§ 13bObergrenze für die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Rohstoffen mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung
§ 4aRegelungen für die Verpflichtungsjahre 2024 bis 2027
§ 10Treibhausgasemissionen von fossilen Otto- und Dieselkraftstoffen
§ 11(weggefallen)
§ 21Übergangsbestimmungen
§ 12aVerflüssigtes Biomethan
§ 20Zuständige Stellen
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