GESETZESWELT

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

PBV

Anwendungsbereich

  • (1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen richten sich nach dieser Verordnung, unabhängig davon, ob die Pflegeeinrichtung Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform der Pflegeeinrichtung. Rechnungs-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.(2) Pflegeeinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind
  • 1.
    • ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste),
  • 2.
    • teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime),
  • mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen). Erbringt eine zugelassene Pflegeeinrichtung neben Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch andere Sozialleistungen im Sinne des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (gemischte Einrichtung), so sind ihre Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dieser Verordnung auf die Leistungen beschränkt, für die sie nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch als Pflegeeinrichtung zugelassen ist.

Geschäftsjahr

  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Buchführung, Inventar

  • (1) Die Pflegeeinrichtungen führen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Für Buchführung und Inventar gelten die §§ 238 bis 241 des Handelsgesetzbuchs.(2) Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten. Bei Verwendung eines hiervon abweichenden Kontenplanes hat die Pflegeeinrichtung durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen nach Satz 1 zu gewährleisten.

Jahresabschluß

  • (1) Der Jahresabschluß der Pflegeeinrichtung besteht aus:
  • 1.
    • der Bilanz, gegliedert nach Anlage 1,
  • 2.
    • der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach Anlage 2, sowie
  • 3.
    • dem Anhang einschließlich des nach den Anlagen 3a und 3b gegliederten Anlagen- und Fördernachweises.
  • Der Jahresabschluß ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten § 242, § 243 Abs. 1 und 2, die §§ 244 bis 256a, 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 3, die §§ 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 und 3 Satz 1, § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch.(2) Soweit ein Träger mehrere Pflegeeinrichtungen betreibt, die keine Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, kann er diese in einem Jahresabschluß zusammenfassen. Dabei ist der Anlagen- und Fördernachweis nach den Anlagen 3a und 3b für jede Pflegeeinrichtung gesondert zu erstellen. § 7 bleibt unberührt.(3) Bei gemischten Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 kann der Träger
  • 1.
    • einen auf die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch begrenzten Jahresabschluß (Teil-Jahresabschluß) erstellen oder
  • 2.
    • unter Verwendung der Anlagen 3a und 3b die Erträge und Aufwendungen seiner Pflegeeinrichtungen in einer nach Anlage 2 gegliederten Teil-Gewinn- und Verlustrechnung so zusammenfassen, daß sie von den anderen Leistungsbereichen der Einrichtung getrennt sind. Ist eine Abgrenzung nicht möglich, haben die erforderlichen Zuordnungen zu den verschiedenen Leistungsbereichen auf der Grundlage von vorsichtigen und wirklichkeitsnahen Schätzungen zu erfolgen. § 7 bleibt unberührt.

Einzelvorschriften zur Bilanz

  • (1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind in der Bilanz höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Kann eine zugelassene Pflegeeinrichtung, die erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die bei Pflegeheimen am 1. Januar 1997, bei Pflegediensten am 1. Januar 1998 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben sind, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.(2) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, sind auf der Aktivseite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits zweckentsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.(3) Bei Pflegeeinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft sind in der Bilanz unter dem Eigenkapital als "gewährtes Kapital" die Beträge auszuweisen, die der Einrichtung für die Erfüllung ihres Versorgungsauftrags nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vom Rechtsträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Sonstige Einlagen des Rechtsträgers sind als Kapitalrücklagen auszuweisen. Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.(4) Sind der Pflegeeinrichtung vor Aufnahme in den Landespflegeplan für Lasten aus Darlehen Fördermittel bewilligt worden, so ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, so ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden.(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Trägers der Pflegeeinrichtung vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.

Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen

  • Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.

Kosten- und Leistungsrechnung

  • Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen haben eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ermöglicht. Die Kosten- und Leistungsrechnung muß die Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige sowie die Erstellung der Leistungsnachweise nach den Vorschriften des Achten Kapitels des Elften Buches Sozialgesetzbuch ermöglichen. Dazu gehören folgende Mindestanforderungen:
  • 1.
    • Die Pflegeeinrichtungen haben die auf Grund ihrer Aufgaben und Strukturen erforderlichen Kostenstellen zu bilden; dabei kann der Kostenstellenrahmen nach dem Muster der Anlage 5 angewendet werden.
  • 2.
    • Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.
  • 3.
    • Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.
  • 4.
    • Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht den Kostenträgern zuzuordnen; dabei kann die Kostenträgerübersicht nach dem Muster der Anlage 6 angewendet werden.
  • 5.
    • Bei Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 oder 3 muß eine verursachungsgerechte Abgrenzung der Kosten und Erträge mit anteiliger Zuordnung auf die verschiedenen Einrichtungen erfolgen; § 4 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Wahlrecht für Kapitalgesellschaften

  • (1) Pflegeeinrichtungen, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Nehmen die Pflegeeinrichtungen nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3a zu gliedern. Nehmen die Pflegeeinrichtungen nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.(2) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 1 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3a nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.

Befreiungen

  • (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit:
  • 1.
    • Pflegedienste mit bis zu sechs Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,
  • 2.
    • teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit bis zu acht Pflegeplätzen,
  • 3.
    • vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu zwanzig Pflegeplätzen.
  • Für die Ermittlung der Vollzeitkräfte und der Pflegeplätze sind die Durchschnittswerte im abgelaufenen Geschäftsjahr maßgebend. Satz 1 gilt nicht für Pflegeeinrichtungen, deren Umsätze aus der Erfüllung ihres Versorgungsauftrages nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (ohne Investitionsaufwendungen) bei Pflegeheimen 500.000 Euro, bei Pflegediensten 250.000 Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr übersteigen.(2) Von den Vorschriften dieser Verordnung können ganz oder teilweise befreit werden:
  • 1.
    • Pflegedienste mit sieben bis zu zehn Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,
  • 2.
    • teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit neun bis zu fünfzehn Pflegeplätzen,
  • 3.
    • vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit einundzwanzig bis zu dreißig Pflegeplätzen.
  • Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Über eine Befreiung und ihre Versagung entscheiden auf Antrag des Trägers der Pflegeeinrichtung die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam im Einvernehmen mit der zuständigen Landesbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Maßstab für diese Ermessensentscheidung ist insbesondere die Frage, ob die mit der Anwendung der Verordnung verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen oder ob die in § 7 gestellten Anforderungen nicht auch auf andere Weise erreicht werden können.(3) Pflegeeinrichtungen, die nach Absatz 1 oder 2 von den Vorschriften dieser Verordnung befreit sind, haben eine vereinfachte Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu führen, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht; als Mindestanforderung gelten die in § 259 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführten Rechenschaftspflichten entsprechend. Die Auskunfts- und Nachweispflichten der Pflegeeinrichtungen nach dem Siebten und Achten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.

Ordnungswidrigkeiten

  • Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Pflegeeinrichtung, die Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses
  • 1.
    • entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2
    • a)
      • die Bilanz nicht nach Anlage 1,
    • b)
      • die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2,
    • c)
      • den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3a
    • gliedert oder
  • 2.
    • entgegen § 8 Abs. 1 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.

Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

  • (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.(2) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 6 Nummer 3 bis 5 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.(3) Die §§ 4, 8 und 10, das Formblatt für die Bilanz (Anlage 1), die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.(4) § 4 Absatz 1 Satz 3 und die Nummern 4a, 8, 22 und 28 der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.(5) Die Nummern 1 bis 3 der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), der Kontenrahmen für die Buchführung (Anlage 4) sowie die Anlagen 5 und 6 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

Gliederung der Bilanz*)

  • {"kommentar":"(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1532 - 1534;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)"}
    • Aktivseite A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (KUGr.0800) ...... 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr.0801) ...... 3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr.0802) ...... 4. geleistete Anzahlungen (KUGr.0803) ...... ........ II. Sachanlagen: 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken (KGr.01, KUGr.040 u. 042) ........................ ...... 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken (KGr.02, KUGr.041 u. 042, soweit nicht unter 1.) ....................................... ...... 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten (KGr.03) ............................. ...... 4. Technische Anlagen (KGr.05) ...................... ...... 5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge (KGr.06 ohne KUGr.063) ........................... ...... 6. Fahrzeuge (KUGr.063) ............................. ...... 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (KGr.07) ......................................... ...... ........ ------ III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen**) (KUGr.081) ....................................... ...... 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen**) (KUGr.082) ....................................... ...... 3. Beteiligungen (KUGr.083) ......................... ...... 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.084) ..... ...... 5. Wertpapiere des Anlagevermögens (KUGr.085) ....... ...... 6. Sonstige Finanzanlagen (KUGr.086) ................ ...... ........ ------ B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr.101) ....... ...... 2. Geleistete Anzahlungen (KUGr.102) ................ ...... ........ ------ II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (KGr.11), ........................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ....................................... 2. Forderungen an Gesellschafter oder Träger der Einrichtung (KUGr.160), ...................... ...... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ....................................... 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen**) (KUGr.161), ...................................... ...... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ....................................... 4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.162), ...................................... ...... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ....................................... 5. Forderungen aus öffentlicher Förderung (KGr.14), ........................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ....................................... 6. Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung (KGr.15), ........................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ....................................... 7. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital**) ...... (KUGr.165) ....................................... 8. Sonstige Vermögensgegenstände (KUGr.163, 164) ...... ........ ------ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr III. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr.13), ........................................... ........ davon Anteile an verbundenen Unternehmen .......................... IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (KGr.12) ................................ ........ C. Ausgleichsposten 1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr.171) ............................................ ...... 2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung (KUGr.172) ............................................ ...... ........ ------ D. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr.18) ................................................. ........ E. Aktive latente Steuern**) (KUGr.164) ........ F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ........ G. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ........------------------------------------------------------------------------------- ........ ========---------- *) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften Passivseite A. Eigenkapital 1. Eingefordertes Kapital (KUGr.2003) Gezeichnetes Kapital (KUGr.2001) abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen (KUGr.2002) .................................. ...... ........ 2. Kapitalrücklagen (KUGr.201) ........................... ...... 3. Gewinnrücklagen (KUGr.202) ............................ ...... 4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr.203) ............... ...... 5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr.204) ........... ...... ........ ------ B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen (KGr.21) ................................ ...... 2. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen (KGr.22) ................................ ...... ........ ------ C. Rückstellungen (KGr.24) .................................. ........ D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (KGr.30), ............................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (KGr.31), ............................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 3. Erhaltene Anzahlungen (KGr.34), ...................... ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder dem Träger der Einrichtung (KUGr.354), ................... ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen**) (KUGr.355), .......................................... ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.356), ........ ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 7. Verbindlichkeiten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen (KGr.32), .......................... ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 8. Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen (KGr.33), .......................... ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 9. Sonstige Verbindlichkeiten (KUGr.350 bis 353, 357, KGr.36) ................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ....... davon im Rahmen der sozialen Sicherheit .............. 10. Verwahrgeldkonto (KGr.37) ............................ ...... ........ ------ E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr.23) ......... ........ F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr.38) ........................ ........ G. Passive latente Steuern (KGr.39)**) ...................... ........------------------------------------------------------------------------------- ........ ========Eventualverbindlichkeiten aus Ansprüchen aufErstattung von Fördermitteln---------- *) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

  • {"kommentar":"(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1535 - 1536;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)"}
    • 1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie aus Kurzzeitpflege (KGr. 40 bis 43) ..................................... ...... 2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (KUGr. 416, 426, 436) ................................ ...... 3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (KUGr. 417, 4191, 427, 437) .......................... ...... 4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen (KUGr. 464) .......................................... ...... 4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KUGr. 480 bis 485, 488; KGr. 55), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten ........ ...... 5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (KGr. 44) ............................................ ...... 6. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen (KUGr. 540) .......................................... ...... 7. Andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 541) .......................................... ...... 8. Sonstige betriebliche Erträge (KUGr. 486, 487; KGr. 52, 53) ........................ ...... ........ ------ 9. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter (KGr. 60) ...................... ...... b) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstige Aufwendungen (KGr. 61 bis 64) ..................... ...... 10. Materialaufwand a) Lebensmittel (KGr. 65) ............................ ...... b) Aufwendungen für Zusatzleistungen (KGr. 66) ....... ...... c) Wasser, Energie, Brennstoffe (KGr. 67) ............ ...... d) Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf (KGr. 68, 70) . ...... 11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (KUGr.685) ........................................... ...... 12. Steuern, Abgaben, Versicherungen (KGr.71) ............ ...... 13. Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe (KGr.73) ............................................. ...... 14. Mieten, Pacht, Leasing (KGr.76) ...................... ...... ........ ------ -------- Zwischenergebnis ......................................... ........ 15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung von Investitionen (KGr.45, 46; KUGr.486) ... ...... 16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (KGr.47) ............................................. ...... 17. Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus Darlehns- und Eigenmittelförderung (KUGr.487) ........ ...... 18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten (KGr.74) ........................... ...... 19. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr.784) .................... ...... 20. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen (KUGr.750, 751) ................... ...... b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 753, 754) ............. ...... 21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (KUGr.771) ............................ ...... 22. Sonstige betriebliche Aufwendungen (KUGr.772) ........ ...... ........ ------ -------- Zwischenergebnis ......................................... ........ 23. Erträge aus Beteiligungen (KUGr.500*), 501) .......... ...... 24. Erträge aus Finanzanlagen (KUGr.502*), 503) .......... ...... 25. Zinsen und ähnliche Erträge (KGr.51) ................. ...... 26. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens (KUGr.752) ....................... ...... 27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr.72) ............ ...... ........ ------ -------- 28. (weggefallen) 29. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag .................... ........ ========----------*) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlagennachweis

  • {"kommentar":"(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1995, 1537; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)"}

Nachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördernachweis)

  • {"kommentar":"(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1995, 1538; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)"}

Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0-8)

  • {"kommentar":"(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1539 - 1546;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)"}
  • Konten-klasse
    Konten-gruppe
    Konten-unter-gruppe
    Text-Erläuterung
    0
     
     
    Kontenklasse 0 Ausstehende Einlagen, Anlagevermögen
     
     
    Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete oder festgesetzte Kapital
     
    01
     
    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
     
     
    010
    Bebaute Grundstücke
     
     
    011
    Betriebsbauten
     
     
    012
    Außenanlagen
     
    02
     
    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
     
     
    020
    Bebaute Grundstücke
     
     
    021
    Wohnbauten
     
     
    022
    Außenanlagen
     
    03
     
    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
     
    04
     
    Bauten auf fremden Grundstücken
     
     
    040
    Betriebsbauten
     
     
    041
    Wohnbauten
     
     
    042
    Außenanlagen
     
    05
     
    Technische Anlagen
     
     
    050
    in Betriebsbauten
     
     
    051
    in Wohnbauten
     
     
    052
    in Außenanlagen
     
    06
     
    Einrichtung und Ausstattung
     
     
    060
    in Betriebsbauten
     
     
    061
    in Wohnbauten
     
     
    062
    in Außenanlagen
     
     
    063
    Fahrzeuge
     
     
    064
    Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG's)
     
     
    065
    Festwerte in Betriebsbauten
     
     
    066
    Festwerte in Wohnbauten
     
    07
     
    Anlagen im Bau, Anzahlungen auf Anlagen
     
     
    070
    Betriebsbauten
     
     
    071
    Wohnbauten
     
    08
     
    Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen
     
     
    080
    Immaterielle Vermögensgegenstände
     
     
    0800
    Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
     
     
    0801
    entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
     
     
    0802
    Geschäfts- und Firmenwert
     
     
    0803
    geleistete Anzahlungen
     
     
    081
    Anteile an verbundenen Unternehmen*)
     
     
    082
    Ausleihungen an verbundene Unternehmern*)
     
     
    083
    Beteiligungen
     
     
    084
    Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)
     
     
    085
    Wertpapiere des Anlagevermögens
     
     
    086
    sonstige Finanzanlagen
     
    1
     
     
    Kontenklasse 1 Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung
     
    10
     
    Vorräte
     
     
    101
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
     
     
    102
    Geleistete Anzahlungen
     
    11
     
    Forderungen aus, geleistete Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen
     
    12
     
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
     
    13
     
    Wertpapiere des Umlaufvermögens
     
    14
     
    Forderungen aus öffentlicher Förderung
     
    15
     
    Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung
     
    16
     
    Sonstige Vermögensgegenstände
     
     
    160
    Forderungen an Gesellschafter oder Träger der Pflegeeinrichtung
     
     
    161
    Forderungen gegen verbundene Unternehmen*)
     
     
    162
    Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)
     
     
    163
    Vorsteuer
     
     
    164
    Sonstige Vermögensgegenstände
    165
    Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital
     
    17
     
    Ausgleichsposten
     
     
    171
    Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
     
     
    172
    Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
     
    18
     
    Rechnungsabgrenzung
     
    19
     
    Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, Bilanzverlust
     
    191 
    Aktive latente Steuern
     
    192 
    Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
     
    193 
    Bilanzverlust
     
    2
     
     
    Kontenklasse 2 Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen
     
    20
     
    Eigenkapital
     
     
    200
    Gezeichnetes/festgesetztes (gewährtes) Kapital
    2001
    Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital
    2002
    Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
    2003
    Eingefordertes Kapital
     
     
    201
    Kapitalrücklagen
     
     
    202
    Gewinnrücklagen
     
     
    203
    Gewinnvortrag/Verlustvortrag
     
     
    204
    Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
     
    21
     
    Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen
     
    22
     
    Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen
     
    23
     
    Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
     
    24
     
    Rückstellungen
     
     
    240
    Pensionsrückstellungen
     
     
    241
    Steuerrückstellungen
     
     
    242
    Urlaubsrückstellungen
     
     
    243
    Sonstige Rückstellungen
     
    3
     
     
    Kontenklasse 3 Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
     
    30
     
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
     
    31
     
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
     
    32
     
    Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung
     
    33
     
    Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung
     
    34
     
    Erhaltene Anzahlungen
     
    35
     
    Sonstige Verbindlichkeiten
     
     
    350
    gegenüber Mitarbeitern
     
     
    351
    gegenüber Sozialversicherungsträgern
     
     
    352
    gegenüber Finanzbehörden
     
     
    353
    gegenüber Bewohnern
     
     
    354
    Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter oder dem Träger der Einrichtung
     
     
    355
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*)
     
     
    356
    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)
     
     
    357
    Sonstige Verbindlichkeiten
     
    36
     
    Umsatzsteuer
     
    37
     
    Verwahrgeldkonto
     
    38
     
    Rechnungsabgrenzung
     
    39
     
    Passive latente Steuern
     
    4
     
     
    Kontenklasse 4 Betriebliche Erträge
     
    40
     
    Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen
     
     
    400
    Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 1
     
     
    4000
    Pflegekasse
     
     
    4001
    Sozialhilfeträger
     
     
    4002
    Selbstzahler
     
     
    4003
    Übrige
     
     
    401
    Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 2
     
     
    4010
    Pflegekasse
     
     
    4011
    Sozialhilfeträger
     
     
    4012
    Selbstzahler
     
     
    4013
    Übrige
    402
    Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 3
     
     
    4020
    Pflegekasse
     
     
    4021
    Sozialhilfeträger
     
     
    4022
    Selbstzahler
     
     
    4023
    Übrige
     
     
    403
    Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 4
     
     
    4030
    Pflegekasse
     
     
    4031
    Sozialhilfeträger
     
     
    4032
    Selbstzahler
    4033
    Übrige
     
     
    404
    Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 5
     
     
    4040
    Pflegekasse
     
     
    4041
    Sozialhilfeträger
     
     
    4042
    Selbstzahler
     
     
    4043
    Übrige
     
     
    405
    Erträge aufgrund häuslicher Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
     
     
    406
    Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel
    407
    Sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen
    4070
    Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI
    4071
    Weitere sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen
    4072
    Erträge aus ambulanten Pflegedienstleistungen in anderen Ländern
     
    41
     
    Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen
     
     
    410
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
     
     
    4100
    Pflegekasse
     
     
    4101
    Sozialhilfeträger
     
     
    4102
    Selbstzahler
     
     
    4103
    Übrige
     
     
    411
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
     
     
    4110
    Pflegekasse
     
     
    4111
    Sozialhilfeträger
     
     
    4112
    Selbstzahler
     
     
    4113
    Übrige
     
     
    412
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
     
     
    4120
    Pflegekasse
     
     
    4121
    Sozialhilfeträger
     
     
    4122
    Selbstzahler
     
     
    4123
    Übrige
     
     
    413
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
     
     
    4130
    Pflegekasse
     
     
    4131
    Sozialhilfeträger
     
     
    4132
    Selbstzahler
     
     
    4133
    Übrige
     
     
    414
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
     
     
    4140
    Pflegekasse
     
     
    4141
    Sozialhilfeträger
     
     
    4142
    Selbstzahler
     
     
    4143
    Übrige
     
     
    415
    Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)
     
     
    4150
    Pflegekasse
     
     
    4151
    Sozialhilfeträger
     
     
    416
    Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
     
     
    417
    Erträge aus Zusatzleistungen
     
     
    4170
    Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege
     
     
    4171
    Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung
     
     
    418
    Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel
     
     
    419
    Sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen
     
     
    4190
    Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI
     
     
    4191
    Erträge aus Transportleistungen
     
     
    4192
    Weitere sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen
     
    42
     
    Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen
     
     
    420
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
     
     
    4200
    Pflegekasse
     
     
    4201
    Sozialhilfeträger
     
     
    4202
    Selbstzahler
     
     
    4203
    Übrige
     
     
    421
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
     
     
    4210
    Pflegekasse
     
     
    4211
    Sozialhilfeträger
     
     
    4212
    Selbstzahler
     
     
    4213
    Übrige
     
     
    422
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
     
     
    4220
    Pflegekasse
     
     
    4221
    Sozialhilfeträger
     
     
    4222
    Selbstzahler
     
     
    4223
    Übrige
     
     
    423
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
     
     
    4230
    Pflegekasse
     
     
    4231
    Sozialhilfeträger
     
     
    4232
    Selbstzahler
     
     
    4233
    Übrige
     
     
    424
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
     
     
    4240
    Pflegekasse
     
     
    4241
    Sozialhilfeträger
     
     
    4242
    Selbstzahler
     
     
    4243
    Übrige
     
     
    425
    Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)
     
     
    4250
    Pflegekasse
     
     
    4251
    Sozialhilfeträger
     
     
    426
    Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
     
     
    427
    Erträge aus Zusatzleistungen
     
     
    4270
    Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege
     
     
    4271
    Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung
     
     
    428
    Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel
    429
    Sonstige Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen
     
    43
     
    Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen
     
     
    430
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
     
     
    4300
    Pflegekasse
     
     
    4301
    Sozialhilfeträger
     
     
    4302
    Selbstzahler
     
     
    4303
    Übrige
     
     
    431
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
     
     
    4310
    Pflegekasse
     
     
    4311
    Sozialhilfeträger
     
     
    4312
    Selbstzahler
     
     
    4313
    Übrige
     
     
    432
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
     
     
    4320
    Pflegekasse
     
     
    4321
    Sozialhilfeträger
     
     
    4322
    Selbstzahler
     
     
    4323
    Übrige
     
     
    433
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
     
     
    4330
    Pflegekasse
     
     
    4331
    Sozialhilfeträger
     
     
    4332
    Selbstzahler
     
     
    4333
    Übrige
     
     
    434
    Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
     
     
    4340
    Pflegekasse
     
     
    4341
    Sozialhilfeträger
     
     
    4342
    Selbstzahler
     
     
    4343
    Übrige
     
     
    435
    Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)
     
     
    4350
    Pflegekasse
     
     
    4351
    Sozialhilfeträger
     
     
    436
    Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
     
     
    437
    Erträge aus Zusatzleistungen
     
     
    4370
    Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege
     
     
    4371
    Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung
    438
    Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel
    439
    Sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen
     
     
    4390
    Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI
     
     
    4391
    Weitere sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen
     
    44
     
    Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten
     
     
    440
    für ambulante Pflegeleistungen
     
     
    441
    für teilstationäre Pflegeleistungen
     
     
    442
    für vollstationäre Pflegeleistungen
     
     
    443
    für Leistungen der Kurzzeitpflege
     
    45
     
    Erträge aus öffentlicher Förderung für Investitionen
     
     
    450
    in ambulanten Pflegeeinrichtungen
     
     
    451
    in teilstationären Pflegeeinrichtungen
     
     
    452
    in vollstationären Pflegeeinrichtungen
     
     
    453
    in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
     
    46
     
    Erträge aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen
     
     
    460
    in ambulanten Pflegeeinrichtungen
     
     
    461
    in teilstationären Pflegeeinrichtungen
     
     
    462
    in vollstationären Pflegeeinrichtungen
     
     
    463
    in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
     
     
    464
    Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber Pflegebedürftigen(§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI)
     
    47
     
    Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
     
     
    470
    bei ambulanten Pflegeeinrichtungen
     
     
    471
    bei teilstationären Pflegeeinrichtungen
     
     
    472
    bei vollstationären Pflegeeinrichtungen
     
     
    473
    bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege
     
    48
     
    Rückvergütungen, Erstattungen, Sachbezüge, Erträge aus Sonderrechnungen
     
     
    480
    Erstattungen des Personals für freie Station
     
     
    481
    Erstattungen des Personals für Unterkunft
     
     
    482
    Erstattungen des Personals für Verpflegung
     
     
    483
    Sonstige Erstattungen
     
     
    484
    Erträge aus Hilfsbetrieben
     
     
    485
    Erträge aus Nebenbetrieben
     
     
    486
    Erträge aus Betriebskostenzuschüssen für sonstige ambulante Leistungen (außerhalb des SGB XI)
     
     
    487
    Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus Darlehens- und Eigenmittelförderung
     
     
    488
    Sonstige Erträge aus Sonderrechnungen
     
    49
     
    frei
     
    5
     
     
    Kontenklasse 5 Andere Erträge
     
    50
     
    Erträge aus Beteiligungen und Finanzanlagen
     
     
    500
    Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen*)
     
     
    501
    Erträge aus anderen Beteiligungen
     
     
    502
    Erträge aus Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen*)
     
     
    503
    Erträge aus anderen Finanzanlagen
     
    51
     
    Zinsen und ähnliche Erträge
     
     
    510
    Zinsen und ähnliche Beträge aus verbundenen Unternehmen*)
     
     
    511
    Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten
     
     
    512
    Zinsen aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
     
     
    513
    Zinsen für Forderungen
     
     
    514
    Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
     
    52
     
    Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens
     
    53
     
    Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
     
    54
     
    Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen
     
     
    540
    Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder Leistungen
     
     
    541
    Andere aktivierte Eigenleistungen
     
    55
     
    Sonstige Erträge
     
    56
     
    frei
     
     
    560
    frei
     
     
    561
    frei
     
     
    562
    frei
     
    57
     
    frei
     
    58
     
    frei
     
    59
     
    frei
     
    6
     
     
    Kontenklasse 6 Aufwendungen
     
    60
     
    Löhne und Gehälter
     
     
    600
    Leitung der Pflegeeinrichtung
     
     
    601
    Pflegedienst
    602
    Betreuungsdienst
     
     
    603
    Hauswirtschaftlicher Dienst
     
     
    604
    Verwaltungsdienst
     
     
    605
    Technischer Dienst
     
     
    606
    Sonstige Dienste
     
    61
     
    Gesetzliche Sozialabgaben (Aufteilung wie 600 bis 606)
     
    62
     
    Altersversorgung (Aufteilung wie 600 bis 606)
     
    63
     
    Beihilfen und Unterstützungen (Aufteilung wie 600 bis 606)
     
    64
     
    Sonstige Personalaufwendungen (Aufteilung wie 600 bis 606)
     
    65
     
    Lebensmittel
     
    66
     
    Aufwendungen für Zusatzleistungen
     
    67
     
    Wasser, Energie, Brennstoffe
     
    68
     
    Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf
     
     
    680
    Materialaufwendungen
     
     
    6800
    Eigenfinanzierung
     
     
    6801
    Finanzierung nach Landesrecht
     
     
    681
    Bezogene Leistungen
     
     
    682
    Büromaterial
     
     
    683
    Telefon
     
     
    684
    Sonstiger Verwaltungsbedarf
     
     
    685
    Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
     
    69
     
    frei
     
    7
     
     
    Kontenklasse 7 weitere Aufwendungen
     
    70
     
    Aufwendungen für Verbrauchsgüter gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz SGB XI (soweit nicht in anderen Konten verbucht)
     
    71
     
    Steuern, Abgaben, Versicherungen
     
     
    710
    Steuern
     
     
    711
    Abgaben
     
     
    712
    Versicherungen
     
    72
     
    Zinsen und ähnliche Aufwendungen
     
     
    720
    Zinsen für Betriebsmittelkredite
     
     
    721
    Zinsen für langfristige Darlehen
     
     
    722
    Sonstige Zinsen
     
     
    723
    Sonstige Aufwendungen
     
    73
     
    Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe
     
    74
     
    Zuführung von Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
     
     
    740
    Zuführung von öffentlichen Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
     
     
    741
    Zuführung von nicht-öffentlichen Zuwendungen zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
     
    75
     
    Abschreibungen
     
     
    750
    Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
     
     
    751
    Abschreibungen auf Sachanlagen
     
     
    752
    Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
     
     
    753
    Abschreibungen auf Forderungen
     
     
    754
    Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände
     
    76
     
    Mieten, Pacht, Leasing
     
    77
     
    Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung, sonstige Aufwendungen
     
     
    771
    Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung
     
     
    772
    Sonstige Aufwendungen
     
    78
     
    frei
     
     
    780
    frei
     
     
    781
    frei
     
     
    782
    frei
     
     
    783
    frei
     
     
    784
    frei
     
     
    785
    frei
     
    79
     
    frei
     
    8
     
     
    Kontenklasse 8 Eröffnungs- und Abschlußkonten
     
    80
     
    frei
     
    81
     
    frei
     
    82
     
    frei
     
    83
     
    frei
     
    84
     
    frei
     
    85
     
    Eröffnungs- und Abschlußkonten
     
    86
     
    Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
     
    87
     
    Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
     
    88
     
    Kalkulatorische Kosten
     
    89
     
    frei
    ---------
    *)Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Muster, Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung

  • {"kommentar":"(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1547;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)"}
  • 90
    Allgemeine Kostenstellen
    900
    Gebäude einschließlich Grundstücke
    901
    Außenanlagen
    902
    Leitung und Verwaltung der Pflegeeinrichtung
    903
    Hilfs- und Nebenbetriebe
    904
    Ausbildung, Fortbildung
    905
    Personaleinrichtungen (soweit für Betrieb der Einrichtung notwendig)
    906
    Sonstige
     
    91
    Versorgungseinrichtungen
    910
    Wäscherei (Versorgung)
    911
    Küche (Versorgung)
    912
    Hol- und Bringedienst (Transporte innerbetrieblich)
    913
    Zentrale Sterilisation
    914
    Zentraler Reinigungsdienst
    915
    Energieversorgung (Wasser, Energie, Brennstoffe)
    916
    Sonstige
     
    92
    Häusliche Pflegehilfe
    920
    Pflegebereich – Pflegegrad 1
    921
    Pflegebereich – Pflegegrad 2
    922
    Pflegebereich – Pflegegrad 3
    923
    Pflegebereich – Pflegegrad 4
    924
    Pflegebereich – Pflegegrad 5
     
    93
    Teilstationäre Pflege (Tagespflege)
    930
    Pflegebereich – Pflegegrad 1
    931
    Pflegebereich – Pflegegrad 2
    932
    Pflegebereich – Pflegegrad 3
    933
    Pflegebereich – Pflegegrad 4
    934
    Pflegebereich – Pflegegrad 5
     
    94
    Teilstationäre Pflege (Nachtpflege)
    940
    Pflegebereich – Pflegegrad 1
    941
    Pflegebereich – Pflegegrad 2
    942
    Pflegebereich – Pflegegrad 3
    943
    Pflegebereich – Pflegegrad 4
    944
    Pflegebereich – Pflegegrad 5
     
    95
    Vollstationäre Pflege
    950
    Pflegebereich – Pflegegrad 1
    951
    Pflegebereich – Pflegegrad 2
    952
    Pflegebereich – Pflegegrad 3
    953
    Pflegebereich – Pflegegrad 4
    954
    Pflegebereich – Pflegegrad 5
     
    96
    Kurzzeitpflege
    960
    Pflegebereich – Pflegegrad 1
    961
    Pflegebereich – Pflegegrad 2
    962
    Pflegebereich – Pflegegrad 3
    963
    Pflegebereich – Pflegegrad 4
    964
    Pflegebereich – Pflegegrad 5
     
    97
    Weitere Leistungen
    970
    Zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI
    971
    Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI
    98, 99
    freibleibend

Muster, Kostenträgerübersicht

  • {"kommentar":"(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1548;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)"}
  •  
    Für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen
     
    Pflegegrad 1
    - Pflegeleistungen
    - Unterkunft und Verpflegung
     
    Pflegegrad 2
    - Pflegeleistungen
    - Unterkunft und Verpflegung
     
    Pflegegrad 3
    - Pflegeleistungen
    - Unterkunft und Verpflegung
     
    Pflegegrad 4
    - Pflegeleistungen
    - Unterkunft und Verpflegung
    Pflegegrad 5
    - Pflegeleistungen
    - Unterkunft und Verpflegung
    Zusatzleistungen Pflege
    Zusatzleistungen Unterkunft und Verpflegung
     
    Für ambulante Pflegeeinrichtungen
     
    Kostenträger sind die in den Vergütungsempfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen aufgeführten Leistungskomplexe.

Wir verwenden Cookies, um die Nutzung der Website zu analysieren. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.