§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Grundlegende Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen
§ 4Gefährdungsbeurteilung
§ 5Schutzmaßnahmen
§ 6Zusammenarbeit mit anderen Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
§ 7Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen
§ 8Betriebsverbot
§ 9Durchführung von Prüfungen
§ 10Feststellung von Mängeln, Nachprüfung
§ 11Anlagenkataster
§ 12Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten
§ 13Erfahrungsaustausch
§ 14Mitteilungspflichten gegenüber der Zulassungsbehörde
§ 15Grundlegende Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
§ 16Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von zugelassenen Überwachungsstellen
§ 17Anforderungen an die mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragten Personen
§ 18Einrichtung der Zulassungsbehörde
§ 19Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen
§ 20Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstellen
§ 21Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen
§ 22Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen
§ 23Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
§ 24Duldung des Aufsichtshandelns der Zulassungsbehörde
§ 25Übermittlungspflichten
§ 26Zuständigkeit für die Aufsicht
§ 27Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
§ 28Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen, Unterrichtungspflicht
§ 29Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
§ 30Information der Zulassungsbehörde
§ 31Verordnungsermächtigungen
§ 32Bußgeldvorschriften
§ 33Strafvorschriften
§ 34Übergangsvorschriften
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