BSG | 5. Mai 2015
Abschnitt 1:Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
Abschnitt 3:Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Abschnitt 1:vorgehend SG München, 19. Juli 2013, Az: S 33 EG 18/11, Gerichtsbescheid
Abschnitt 2:vorgehend Bayerisches Landessozialgericht, 29. Oktober 2014, Az: L 12 EG 50/13, Urteil
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