§ 1Inhalt der Ausbildung
§ 2Gliederung der Ausbildung
§ 3Theoretischer und praktischer Unterricht
§ 4Praktische Ausbildung
§ 5Interprofessionelles Praktikum
§ 6Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze
§ 7Jahreszeugnisse
§ 8Qualifikation der Praxisanleitung
§ 9Praxisbegleitung
§ 10Inhalt der Kooperationsvereinbarungen
§ 11Teile der staatlichen Prüfung
§ 12Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
§ 13Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
§ 14Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
§ 15Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung
§ 16Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
§ 17Zulassung zur staatlichen Prüfung
§ 18Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
§ 19Prüfungsort der staatlichen Prüfung
§ 20Nachteilsausgleich
§ 21Rücktritt von der staatlichen Prüfung
§ 22Versäumnisse
§ 23Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
§ 24Niederschrift
§ 25Vornoten
§ 26Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
Berechneter Zahlenwert Note in Worten (Zahlenwert) Notendefinition | ||
|---|---|---|
1,00 bis 1,49 | sehr gut (1) | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
1,50 bis 2,49 | gut (2) | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
2,50 bis 3,49 | befriedigend (3) | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
3,50 bis 4,49 | ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
4,50 bis 5,49 | mangelhaft (5) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
5,50 bis 6,00 | ungenügend (6) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
§ 27Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
§ 28Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
§ 29Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
§ 30Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
§ 31Durchführung des schriftlichen Teils
§ 32Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
§ 33Bestehen des schriftlichen Teils
§ 34Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
§ 35Note für den schriftlichen Teil
§ 36Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
§ 37Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
§ 38Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
§ 39Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
§ 40Durchführung des mündlichen Teils
§ 41Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
§ 42Bestehen des mündlichen Teils
§ 43Wiederholung des mündlichen Teils
§ 44Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
§ 45Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
§ 46Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
§ 47Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
§ 48Durchführung des praktischen Teils
§ 49Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
§ 50Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie
§ 51Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
§ 52Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
§ 53Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz
§ 54Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
§ 55Zeugnis über die staatliche Prüfung
§ 56Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
§ 57Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
§ 58Ausstellung der Erlaubnisurkunde
§ 59Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
§ 60Erforderliche Unterlagen
§ 61Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
§ 62Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
§ 63Zweck der Eignungsprüfung
§ 64Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
§ 65Inhalt der Eignungsprüfung
§ 66Prüfungsort der Eignungsprüfung
§ 67Durchführung der Eignungsprüfung
§ 68Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
§ 69Wiederholung
§ 70Bescheinigung
§ 71Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
§ 72Durchführung des Anpassungslehrgangs
§ 73Bescheinigung
§ 74Zweck der Kenntnisprüfung
§ 75Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
§ 76Teile der Kenntnisprüfung
§ 77Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 78Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 79Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 80Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 81Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
§ 82Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 83Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 84Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 85Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 86Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
§ 87Bestehen der Kenntnisprüfung
§ 88Bescheinigung
§ 89Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
§ 90Durchführung des Anpassungslehrgangs
§ 91Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs
§ 92Durchführung des Abschlussgesprächs
§ 93Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
§ 94Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
§ 95Bescheinigung
§ 96Nachweise der Zuverlässigkeit
§ 97Nachweise der gesundheitlichen Eignung
§ 98Aktualität von Nachweisen
§ 99Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
§ 99aFrist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
§ 99bErforderliche Unterlagen
§ 99cFrist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
§ 99dErlaubnisurkunde
§ 99eErforderliche Unterlagen
§ 100Übergangsvorschrift
§ 101Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1(zu § 1)Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
Anlage 2(zu § 1)Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie
Anlage 3(zu § 1)Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
Anlage 4(zu § 1)Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin und zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
Anlage 5(zu § 3 Absatz 2)Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen
Kompetenzbereich Stundenanzahl | ||
|---|---|---|
I | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung biomedizinischer Analyseprozesse mittels biologischer, chemischer sowie physikalischer Methoden und Verfahren einschließlich Präanalytik und Postanalytik | 1 820 |
II | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Beurteilung und Weiterentwicklung des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in den biomedizinischen Leistungsprozessen einschließlich der Gewährleistung einer störungsfreien Analytik | 200 |
III | Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln in biomedizinischen Analyseprozessen und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte | 160 |
IV | Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen | 160 |
Stunden zur freien Verteilung | 260 | |
Gesamtstundenumfang | 2 600 |
Kompetenzbereich Stundenanzahl | ||
|---|---|---|
I | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierende Strahlung sowie in der nuklearmedizinischen Diagnostik einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse | 700 |
II | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der Therapie mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse | 300 |
III | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung von Maßnahmen des Strahlenschutzes und der Personensicherheit einschließlich Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierender Strahlung und in der Therapie mit ionisierender Strahlung sowie in der Diagnostik und Therapie mit radioaktiven Stoffen | 1 000 |
IV | Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln im beruflichen Handlungsfeld und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte | 200 |
V | Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen | 160 |
Stunden zur freien Verteilung | 240 | |
Gesamtstundenumfang | 2 600 |
Kompetenzbereich Stundenanzahl | ||
|---|---|---|
I | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung (Realisierung), Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben zur patientenzentrierten und störungsbildorientierten Funktionsdiagnostik der Sinnesorgane insbesondere des Hörens, Gleichgewichts, Riechens, Schmeckens, der Nase und des Gehirns, des Nervensystems und der Muskelfunktion, des Herz-Kreislauf- und Gefäßsystems und des respiratorischen Systems inklusive invasiver, allergologischer Funktionsdiagnostik und Kontrollen von zugehörigen Implantaten einschließlich Vorbefundung | 1 640 |
II | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Beurteilung und Weiterentwicklung von Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in der Funktionsdiagnostik | 270 |
III | Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln in funktionsdiagnostischen Prozessen und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte | 200 |
IV | Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen | 160 |
Stunden zur freien Verteilung | 130 | |
Gesamtstundenumfang | 2 400 |
Kompetenzbereich Stundenanzahl | ||
|---|---|---|
I | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung biomedizinischer Analyseprozesse mittels biologischer, chemischer sowie physikalischer Methoden und Verfahren einschließlich Präanalytik und Postanalytik | 1 820 |
II | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Beurteilung und Weiterentwicklung des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in den biomedizinischen Leistungsprozessen einschließlich der Gewährleistung einer störungsfreien Analytik | 200 |
III | Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln in biomedizinischen Analyseprozessen und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte | 160 |
IV | Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen | 160 |
Stunden zur freien Verteilung | 260 | |
Gesamtstundenumfang | 2 600 |
Anlage 6(zu § 4 Absatz 2 und 3 und § 5 Absatz 1)Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen
Einsatzgebiete/Kompetenzbereiche (KB) Stundenanzahl | |
|---|---|
Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
Krankenhaus oder ambulante Einrichtung gemäß KB I.1, KB III und KB IV | 1 000 |
Krankenhaus oder ambulante Einrichtung gemäß KB I.2, KB III und KB IV | 300 |
Krankenhaus oder ambulante Einrichtung gemäß KB II, KB III und KB IV | 160 |
Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 120 |
Stunden zur freien Verteilung | 300 |
Gesamtstundenumfang | 2 000 |
Einsatzgebiete/Kompetenzbereiche (KB) Stundenanzahl | |
|---|---|
Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
Einsatzgebiet Radiologie entspricht: KB I, KB III, KB IV, KB V | 700 |
Einsatzgebiet Strahlentherapie entspricht: KB II, KB III, KB IV, KB V | 400 |
Einsatzgebiet Nuklearmedizin entspricht: KB I, KB II, KB III, KB IV, KB V | 300 |
Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 160 (davon mindestens 80 Stunden in der Pflege) |
Stunden zur freien Verteilung | 320 |
Gesamtstundenumfang | 2 000 |
Einsatzgebiete/Kompetenzbereiche (KB) Stundenanzahl | |
|---|---|
Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
Sinnesorgane des Hörens, Gleichgewichts, Riechens, Schmeckens und der Nase inklusive allergologischer Funktionsdiagnostik (KB I, KB II.1, KB II.2, KB II.3, KB II.4, KB III, KB IV) | 480 |
Sinnesorgan des Gehirns sowie der Funktionsdiagnostik des Nervensystems und der Muskelfunktion (KB I, KB II.1, KB II.2, KB II.3, KB II.4, KB III, KB IV) | 480 |
Funktionsdiagnostik des Herz-Kreislaufsystems inklusive invasiver Funktionsdiagnostik und Kontrollen von Implantaten (KB I, KB II, KB III, KB IV) | 280 |
Funktionsdiagnostik des Gefäßsystems (KB I, KB II.1, KB II.2, KB II.3, KB II.4, KB III, KB IV) | 180 |
Funktionsdiagnostik des respiratorischen Systems inklusive allergologischer Funktionsdiagnostik (KB I, KB II, KB III, KB IV) | 280 |
Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 160 (davon mindestens 80 Stunden in der Pflege) |
Stunden zur freien Verteilung | 220 |
Gesamtstundenumfang | 2 200 |
Einsatzgebiete/Kompetenzbereiche (KB) Stundenanzahl | |
|---|---|
Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
Veterinärmedizinische oder andere geeignete Einrichtung gemäß KB I.1, KB II.2, KB III und KB IV | 1 000 |
Veterinärmedizinische oder andere geeignete Einrichtung zur Analyse von Lebensmitteln, sowie KB III und KB IV | 300 |
Veterinärmedizinische oder andere geeignete Einrichtung gemäß KB II, KB III und KB IV | 160 |
Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 120 |
Stunden zur freien Verteilung | 300 |
Gesamtstundenumfang | 2 000 |
Anlage 7(zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b)Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat in der Zeit vom | ___________________ | bis | ___________________ |
Ort, Datum | ||
________________________________________________________ | (Stempel) | |
________________________________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der Schulleitung) |
Anlage 8(zu § 55 Absatz 1)
„___________________“ |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
hat am ___________________ die staatliche Prüfung für den Beruf nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 – § 1 Absatz 1 Nummer 2* – § 1 Absatz 1 Nummer 3* – § 1 Absatz 1 Nummer 4* des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie vor dem Prüfungsausschuss bei der | ||
(Bezeichnung der Schule) | ||
in | bestanden. | |
Es wurden folgende Prüfungsnoten erteilt: | ||
1. im schriftlichen Teil der staatlichen Prüfung | „___________________“ | |
2. im mündlichen Teil der staatlichen Prüfung | „___________________“ | |
3. im praktischen Teil der staatlichen Prüfung | „___________________“ | |
Gesamtnote der staatlichen Prüfung in Zahlen | „___________________“ | |
Gesamtnote der staatlichen Prüfung in Worten | „______________________________________“ |
Ort, Datum | ||
______________________________________ | (Siegel) | |
______________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person) |
Anlage 9(zu § 58 Absatz 2)Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
erhält auf Grund des § 1 Absatz 1 Nummer 1 – § 1 Absatz 1 Nummer 2* – § 1 Absatz 1 Nummer 3* – § 1 Absatz 1 Nummer 4* des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung | ||
„______________________________________“ | ||
zu führen. |
Ort, Datum | ||
______________________________________ | (Siegel) | |
______________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) |
Anlage 10(zu § 70 Absatz 2)
„______________________________________“ |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
Ort, Datum | ||
______________________________________ | (Siegel) | |
______________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person) |
Anlage 11(zu § 73 Absatz 2)
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
Ort, Datum | ||
______________________________________ | (Stempel) | |
______________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur(en) der Einrichtung) |
Anlage 12(zu § 88 Absatz 2)
„______________________________________“ |
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
Ort, Datum | ||
______________________________________ | (Siegel) | |
______________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person) |
Anlage 13(zu § 95 Absatz 2)
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
Ort, Datum | ||
______________________________________ | (Stempel) | |
______________________________________ | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur(en) der Einrichtung) |
Anlage 14(zu § 99d)Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) |
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