§ 1Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin“ oder „Anästhesietechnischer Assistent“
§ 2Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Operationstechnische Assistentin“ oder „Operationstechnischer Assistent“
§ 3Rücknahme der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 4Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 5Ruhen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 6Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 7Ziel der Ausbildung
§ 8Gemeinsames Ausbildungsziel
§ 9Spezifisches Ausbildungsziel für Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
§ 10Spezifisches Ausbildungsziel für Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
§ 11Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 12Dauer
§ 13Teile der Ausbildung
§ 14Ausbildungsorte
§ 15Pflegepraktikum
§ 16Praxisanleitung
§ 17Praxisbegleitung
§ 18Curriculum der Schule und Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung
§ 19Gesamtverantwortung der Schule
§ 20Pflichten der Einrichtungen der praktischen Ausbildung
§ 21Staatliche Prüfung
§ 22Mindestanforderungen an Schulen
§ 23Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 24Verlängerung der Ausbildungsdauer
§ 25Anrechnung von Fehlzeiten
§ 26Ausbildungsvertrag
§ 27Pflichten des Ausbildungsträgers
§ 28Pflichten der oder des Auszubildenden
§ 29Ausbildungsvergütung
§ 30Sachbezüge
§ 31Überstunden und ihre Vergütung
§ 32Probezeit
§ 33Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 34Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 35Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 36Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 37Ausnahmeregelung für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften
§ 38Anforderung an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung
§ 39Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 40Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten
§ 41Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind
§ 42Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind
§ 43Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
§ 44Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation
§ 45Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen
§ 46Anpassungsmaßnahmen
§ 47Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 48Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 49Eignungsprüfung
§ 50Kenntnisprüfung
§ 51Anpassungslehrgang
§ 52Dienstleistungserbringung
§ 53Meldung der Dienstleistungserbringung
§ 54Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 55Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
§ 56Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 57Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person
§ 58Pflicht zur erneuten Meldung
§ 59Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat
§ 60Zuständige Behörde
§ 61Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
§ 62Warnmitteilung
§ 63Löschung einer Warnmitteilung
§ 64Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
§ 65Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
§ 66Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
§ 67Bußgeldvorschriften
§ 68Übergangsvorschrift für die Mindestanforderungen an Schulen
§ 69Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 70Weiterführung einer begonnenen Ausbildung
§ 71Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens
§ 72Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen
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