Gesetz zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern

Abkürzung
ZustLG
Aktualisiert am 3. Januar 2026

(weggefallen)

Rechtsverordnungsermächtigung

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zuständigen Behörden abweichend von den in der Anlage aufgeführten Zuständigkeitsvorschriften zu bestimmen. Sie kann diese Ermächtigung auf die Landesregierungen übertragen und dabei vorsehen, daß die Landesregierungen die Ermächtigung auf oberste Landesbehörden weiter übertragen können.

Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1975 in Kraft.