§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 6Ausbildungsplan
§ 7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8Inhalt des Teiles 1
§ 9Prüfungsbereiche des Teiles 1
§ 10Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“
§ 11Prüfungsbereich „Örtliche Sicherung einer Weiche“
§ 12Inhalt des Teiles 2
§ 13Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 14Prüfungsbereich „Abweichungen vom Regelbetrieb“
§ 15Prüfungsbereich „Störungen im Eisenbahnbetrieb“
§ 16Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“ | mit 20 Prozent, |
| „Örtliche Sicherung einer Weiche“ | mit 10 Prozent, |
| „Abweichungen vom Regelbetrieb“ | mit 40 Prozent, |
| „Störungen im Eisenbahnbetrieb“ | mit 20 Prozent |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
| „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“ | mit 20 Prozent, |
| „Örtliche Sicherung einer Weiche“ | mit 10 Prozent, |
| „Abweichungen vom Regelbetrieb“ | mit 40 Prozent, |
| „Störungen im Eisenbahnbetrieb“ | mit 20 Prozent |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
§ 18Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 19Anrechnung von Ausbildungszeiten