Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986

Abkürzung
WoZSenkV 1986
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Senkung des Zinssatzes

Ist der Zinssatz für Baudarlehen und Annuitätsdarlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln durch die Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung vom 26. Juli 1982 (BGBl. I S. 1009) auf über 7 vom Hundert erhöht worden, wird er vom 1. Oktober 1986 an auf 7 vom Hundert herabgesetzt.

Berlin-Klausel

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1986 in Kraft.