Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen
von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen
Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
Abkürzung
WaStrÜbgVtrG
Aktualisiert am 3. Januar 2026
(XXXX)
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: