Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Mexiko

Abkürzung
WZMEXBek
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Mexiko deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.