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Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Abkürzung
WZG§4Bek 1977-07-20
Aktualisiert am 3. Januar 2026
(XXXX)
1.
...
2.
Ferner wird auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes bekanntgemacht:
a)
Die Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde (Anlage 2) sind von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
b)
- d)
3.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. November 1975 (BGBl. I S. 2911).
(XXXX)
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