Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Abkürzung
WZG§35VCTBek
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Auf Grund des § 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß Erklärungen des Außenministeriums und des Registrar of Trade Marks von St. Vincent und den Grenadinen bekanntgemacht: