Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien

Abkürzung
WZARGBek
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Argentinien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.