Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher
Vorschriften
Abkürzung
VwVfRÄndG
Aktualisiert am 3. Januar 2026
(XXXX) Art 1 bis 5(weggefallen)
-
Art 6Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.
(2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.