§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2Dauer der Berufsausbildungen
§ 3Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Verkäufers und der Verkäuferin
§ 5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel
§ 6Ausbildungsplan
§ 7Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 8Ziel und Zeitpunkt der Zwischenprüfung
§ 9Inhalt der Zwischenprüfung
§ 10Prüfungsbereich der Zwischenprüfung
§ 11Ziel und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
§ 12Inhalt der Abschlussprüfung
§ 13Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung
§ 14Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen
§ 15Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation
§ 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation
§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| Verkauf und Werbemaßnahmen mit | 25 Prozent, |
| Warenwirtschaft und Kalkulation mit | 15 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent sowie |
| Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit | 50 Prozent. |
| Verkauf und Werbemaßnahmen mit | 25 Prozent, |
| Warenwirtschaft und Kalkulation mit | 15 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent sowie |
| Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit | 50 Prozent. |
§ 19Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 20Inhalt von Teil 1
§ 21Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 22Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen
§ 23Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation
§ 24Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 25Inhalt von Teil 2
§ 26Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 27Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel
§ 28Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation
§ 29Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| Verkauf und Werbemaßnahmen mit | 15 Prozent, |
| Warenwirtschaft und Kalkulation mit | 10 Prozent, |
| Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit | 25 Prozent, |
| Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit | 40 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
| Verkauf und Werbemaßnahmen mit | 15 Prozent, |
| Warenwirtschaft und Kalkulation mit | 10 Prozent, |
| Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit | 25 Prozent, |
| Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit | 40 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
§ 30Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 31Inkrafttreten, Außerkrafttreten