§ 1Einsichtnahme in das Transparenzregister
§ 2Registrierung im Transparenzregister, Registrierungsdaten und Nutzer
§ 3Identitätsnachweis bei Registrierung oder Einsichtnahme
§ 4Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
§ 5Antrag auf Einsichtnahme
§ 6Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Behörden, Gerichte und Stellen nach § 2 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes
§ 7Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Verpflichtete
§ 8Datenfernübertragung
§ 9Protokollierung der Einsichtnahme
§ 10Verarbeitung von Daten zur Gebührenabrechnung
§ 11Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme
§ 12Identitätsnachweis bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme
§ 13Beschränkung der Einsichtnahme
§ 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten