In Ergänzung unserer Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost Telekom vom 28. Februar 1990 (BGBl. I S. 438) übertragen wir die dort genannten Befugnisse für ihren Geschäftsbereich auch den Direktionen Telekom.