Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost Telekom

Abkürzung
TELEKOMBRAnOErgAnO
Aktualisiert am 3. Januar 2026

In Ergänzung unserer Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost Telekom vom 28. Februar 1990 (BGBl. I S. 438) übertragen wir die dort genannten Befugnisse für ihren Geschäftsbereich auch den Direktionen Telekom.