§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 7Ziel und Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereiche
§ 10Prüfungsbereich Passagierprozesse
§ 11Prüfungsbereich Personalwirtschaft
§ 12Ziel und Zeitpunkt
§ 13Inhalt
§ 14Prüfungsbereiche
§ 15Prüfungsbereich Abfertigungsprozesse
§ 16Prüfungsbereich Luftverkehrswirtschaft
§ 17Prüfungsbereich Serviceleistungen
§ 18Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| Abfertigungsprozesse mit | 35 Prozent, |
| Luftverkehrswirtschaft mit | 20 Prozent, |
| Serviceleistungen mit | 35 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
| Abfertigungsprozesse mit | 35 Prozent, |
| Luftverkehrswirtschaft mit | 20 Prozent, |
| Serviceleistungen mit | 35 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten