§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Zuständigkeiten
§ 4Muster für Bescheinigungen
§ 5Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Bescheinigungen
§ 6Mindestalter
§ 7Persönliche Eignung
§ 8Befristungen
§ 9Einschränkungen
§ 10Berufseingangsprüfungen und berufsrechtliche Akkreditierung
§ 11Qualitätsnormen für Ausbildung und Prüfungsleistungen
§ 12Qualitätssicherung
§ 13(weggefallen)
§ 14Aufhebung der Anerkennung als Berufseingangsprüfungen
§ 15Anforderungen an Lehrgänge
§ 16Zulassung von Lehrgängen
§ 17Teilnehmerverzeichnis
§ 18Seefahrtzeiten und Schiffe
§ 19Zugelassene Tätigkeiten
§ 20Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 21Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise aus Drittstaaten
§ 22Ausländische Befähigungsnachweise, Qualifikationsnachweise
§ 23Täuschungen und sonstige rechtswidrige Praktiken im Zusammenhang mit Bescheinigungen
§ 24Genehmigungen bei Abweichungen vom Ausbildungsgang und dem Erwerb von Bescheinigungen
§ 25Ausnahmegenehmigungen
§ 26Mitführungspflicht
§ 27Ersatzausstellungen, inhaltsgleiche Bescheinigungen und Umtausch
§ 28Anforderungen an Seefahrtzeiten
§ 29Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise
§ 30Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse
§ 31Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungsnachweise
§ 32Anforderungen an Seefahrtzeiten
§ 33Befähigungszeugnisse
§ 34Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse
§ 35Befähigungszeugnisse zum GMDSS-Funker
§ 36Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse zum GMDSS-Funker
§ 37Anforderungen an Seefahrtzeiten
§ 38Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise
§ 39Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse
§ 40Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungsnachweise
§ 41Befähigungszeugnis und Befähigungsnachweis
§ 42Voraussetzungen für den Erwerb des Befähigungszeugnisses und Befähigungsnachweises
§ 43Befähigungsnachweis zum Schiffsmechaniker
§ 44Befähigungsnachweis hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit an Bord (Sicherheitsgrundausbildung)
§ 45Befähigungsnachweise zum Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten sowie schnellen Bereitschaftsbooten
§ 46Befähigungsnachweis zur Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen
§ 47Befähigungsnachweis von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff (Gefahrenabwehrbeauftragter)
§ 48Befähigungsnachweise für Besatzungsmitglieder in der Gefahrenabwehr auf dem Schiff (Grundausbildung in der Gefahrenabwehr)
§ 49Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Öltankschiffen und Chemikalientankschiffen
§ 50Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Flüssiggastankschiffen
§ 50aBefähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen
§ 50bBefähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren
§ 51Qualifikationsnachweise für den Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen
§ 52Allgemeine Voraussetzungen für die Gültigkeitsverlängerung von Bescheinigungen
§ 53Gültigkeitsverlängerung von Befähigungszeugnissen
§ 54Gültigkeitsverlängerung von Befähigungsnachweisen
§ 55(weggefallen)
§ 56Entzug von Befähigungszeugnissen
§ 57Ruhen von Befähigungszeugnissen
§ 58Vollzug
§ 59Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
§ 60Vollzugshilfe
§ 61Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
§ 62Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt (Seeleute-Ausweis)
§ 63Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 64Übergangsbestimmungen
§ 65Änderung der Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
§ 66Inkrafttreten, Außerkrafttreten