§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 7Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8Inhalt von Teil 1
§ 9Prüfungsbereich von Teil 1
§ 10Inhalt von Teil 2
§ 11Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 12Prüfungsbereich Herstellen von Schuhen
§ 13Prüfungsbereich Schuhtechnik
§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| Herstellen von Schaftteilen mit | 20 Prozent, |
| Herstellen von Schuhen mit | 40 Prozent, |
| Schuhtechnik mit | 30 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
| Herstellen von Schaftteilen mit | 20 Prozent, |
| Herstellen von Schuhen mit | 40 Prozent, |
| Schuhtechnik mit | 30 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
§ 16Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 17Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 18Inkrafttreten, Außerkrafttreten