Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Abkürzung
SaatArtVerzV 1985
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz erhält die Fassung der Anlage.

Als im Artenverzeichnis aufgeführt gelten auch Unterlagen und andere Pflanzenteile anderer als der in Nummer 2 der Anlage genannten Gemüsearten oder deren Hybriden, soweit sie mit Material von Pflanzen der in Nummer 2 der Anlage genannten Gemüsearten oder deren Hybriden veredelt werden oder veredelt werden sollen.

(weggefallen)

(Inkrafttreten)