Verordnung über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen

Abkürzung
SStellV-VVG
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Die Schlichtung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen wird für die private Kranken- und Pflegeversicherung auf den "Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung" und im Übrigen auf den "Versicherungsombudsmann e. V." übertragen.

Die Ombudsleute werden auf der Grundlage ihrer Verfahrensordnungen und Satzungen tätig.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.