§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
§ 5Durchführung der Berufsausbildung, schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 6Zwischenprüfung
§ 7Abschlussprüfung
§ 8Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung
| Produktion von Süßwaren | mit 50 Prozent, |
| Süßwarentechnologie | mit 40 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
| Produktion von Süßwaren | mit 50 Prozent, |
| Süßwarentechnologie | mit 40 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
§ 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten