§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
| a) | Basispflanzgut | weiß, |
| b) | Zertifiziertem Pflanzgut | blau, |
| c) | Standardpflanzgut | dunkelgelb, |
| d) | Vorstufenpflanzgut | weiß mit einem von links unten nach rechts oben verlaufenden 5 mm breiten violetten Diagonalstreifen; |
§ 2aGestattung des Inverkehrbringens von Standardpflanzgut
§ 3Anerkennungsstelle
§ 4Antrag
§ 5Anforderungen an die Vermehrungsfläche
§ 6Anforderungen an den Rebenbestand und an die Beschaffenheit des Pflanzgutes
§ 7Rebenbestandsprüfung
§ 8Mängel des Rebenbestandes
§ 9Mitteilung des Ergebnisses der Rebenbestandsprüfung
§ 10Wiederholungsbesichtigung
§ 11Beschaffenheitsprüfung
§ 12Bescheid
§ 13Nachprüfung
§ 14Verfahren für die Nachprüfung durch Anbau
§ 15Rücknahme der Anerkennung
§ 16Verpackung
§ 17Etikett
§ 17aPflanzenpass
§ 18Angaben in besonderen Fällen
§ 19Schließung der Packungen und Bündel
§ 19aAufbewahrungspflicht
§ 20Topfreben und Kartonagereben
§ 21Abgabe in kleinen Mengen
§ 22Kennzeichnung von nicht anerkanntem Pflanzgut inbesonderen Fällen
§ 23Inkrafttreten