§ 1Umschulungsabschluss; Berufsbezeichnung
§ 2Ziel der Umschulung
§ 3Dauer der Umschulung
§ 4Gliederung der Umschulung
§ 5Umschulungslehrgang
§ 6Betriebliche Umschulungsphase
§ 7Teilnahmenachweise
§ 8Ziel der Umschulungsprüfung
§ 9Zuständige Stelle
§ 10Zulassungsvoraussetzungen
§ 11Dauer des Prüfungsverfahrens
§ 12Gliederung der Umschulungsprüfung
§ 13Prüfungsbereiche der Prüfungsteile
§ 14Prüfungsbereich „Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements“
§ 15Prüfungsbereich „Prüf- und Messtechnik“
§ 16Prüfungsbereich „Interpretieren technischer Dokumente“
§ 17Prüfungsbereich „Planen von Prüfprozessen“
§ 18Prüfungsbereich „Durchführen von Prüfprozessen“
§ 19Prüfungsbereich „Dokumentieren von Prüfergebnissen“
§ 20Prüfungsbereich „Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen“
§ 21Form der Umschulungsprüfung
§ 22Prüfung im Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“
§ 23Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 24Prüfung im Prüfungsteil „Fertigungsprüftechnik“
§ 25Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 26Bestehen der Umschulungsprüfung; Gesamtnote
§ 27Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 28Wiederholung der Umschulungsprüfung
§ 29Inkrafttreten