Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung für vom Dienst freigestellte Personalvertretungsmitglieder

Abkürzung
PersVEntV
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Die Aufwandsentschädigung beträgt für ganz von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellte Mitglieder von Personalräten, Gesamtpersonalräten, Bezirkspersonalräten und Hauptpersonalräten 26 Euro monatlich.

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 118 des Bundespersonalvertretungsgesetzes auch im Land Berlin.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1974 in Kraft.