§ 1Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische Assistentin“ oder „pharmazeutisch-technischer Assistent“
§ 2Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 3Rücknahme der Erlaubnis
§ 4Widerruf der Erlaubnis
§ 5Ruhen der Erlaubnis
§ 6Berufsbild
§ 7Befugnisse der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten
§ 8Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 9Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung
§ 10Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 11Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 12Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 13Anrechnung von Fehlzeiten
§ 14Staatliche Prüfung
§ 15Schulische Ausbildung
§ 16Mindestanforderungen an die Schulen
§ 17Praktische Ausbildung
§ 18Ausbildungsvertrag
§ 19Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung
§ 20Pflichten der oder des Auszubildenden
§ 21Ausbildungsvergütung; Überstunden und ihre Vergütung
§ 22Sachbezüge
§ 23Probezeit
§ 24Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 25Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 26Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 27Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 28Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung
§ 29Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 30Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten
§ 31Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind
§ 32Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind
§ 33Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
§ 34Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation
§ 35Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen
§ 36Anpassungsmaßnahmen
§ 37Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 38Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 39Eignungsprüfung
§ 40Kenntnisprüfung
§ 41Anpassungslehrgang
§ 42Dienstleistungserbringung
§ 43Meldung der Dienstleistungserbringung
§ 44Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 45Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
§ 46Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 47Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person
§ 48Pflicht zur erneuten Meldung
§ 49Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat
§ 50Zuständige Behörden
§ 51Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
§ 52Warnmitteilung
§ 53Löschung einer Warnmitteilung
§ 54Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
§ 55Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
§ 56Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
§ 57Bußgeldvorschriften
§ 58Übergangsvorschriften für die Mindestanforderungen an Schulen
§ 59Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 60Weiterführung einer begonnenen Ausbildung
§ 61Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens
§ 62Evaluierung