Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG

Abkürzung
PKDBV
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Feststellung der Satzung

Die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG (Pensionskasse) hat die nachstehend veröffentlichte Satzung (Satzung im Sinn des § 173 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes).

Satzungsänderungen

Die nach § 1 festgestellte Satzung kann von der Pensionskasse künftig im Wege des in dieser Satzung vorgesehenen Verfahrens unter Berücksichtigung der für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit geltenden Rechtsvorschriften geändert werden.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.