§ 1Zweck der Verordnung
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs durch das Energieversorgungsunternehmen
§ 4Anordnung der Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs des Energieversorgungsunternehmens und der Korrektur der Jahresendabrechnung durch die Prüfbehörde
§ 5Übergang des Rückforderungsanspruchs auf den Bund
§ 6Voraussetzungen für den Forderungsübergang; Bestätigung durch die Prüfbehörde
§ 7Ausschluss des Forderungsübergangs
§ 8Geltendmachung des übergegangenen Rückforderungsanspruchs durch die Prüfbehörde; Insolvenzantrag
§ 9Anzeigepflichten der Prüfbehörde im Rahmen des Forderungsübergangs
§ 10Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen vor Forderungsübergang
§ 11Verfügungsverbot; Anzeige- und sonstige Pflichten bei Erlöschen vor Forderungsübergang oder Insolvenz
§ 12Ausgleichsanspruch des Energieversorgungsunternehmens
§ 13Anforderungen an die Aufforderung der Prüfbehörde zur Auskehr überzahlter Entlastungen
§ 14Übergang des Rückforderungsanspruchs auf den Bund
§ 15Ausschluss des Forderungsübergangs
§ 16Geltendmachung des Auskehrverlangens und des übergegangenen Rückforderungsanspruchs durch die Prüfbehörde; Insolvenzantrag
§ 17Anzeigepflichten der Prüfbehörde und des Energieversorgungsunternehmens im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Auskehr
§ 18Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen nach Aufforderung der Prüfbehörde zur Auskehr
§ 19Ausgleichsanspruch des Energieversorgungsunternehmens
§ 20Inkrafttreten