Erlaß über die Genehmigung einer Änderung der Verleihungsbedingungen der Medaille für Rettung aus Seenot am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger

Abkürzung
OrdenSeenotÄndErl
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger hat am 5. Januar 1987 eine Änderung seines Beschlusses über die Stiftung der Medaille für Rettung aus Seenot am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger beschlossen; hierdurch werden die Verleihungsbedingungen für die Medaille geändert.