als Inhaber einer Erlaubnis für den Verkauf von Mundvorrat und Gebrauchsgegenständen eine größere Menge alkoholischer Getränke mit sich führt, als es der Bedarf der Besatzung erfordert, oder gewerbsmäßig mit Fischern Mundvorrat oder andere Gebrauchsgegenstände gegen Erträgnisse des Fischfangs, Schiffsausrüstungsgegenstände oder Fischereigeräte tauscht oder