§ 1Vorbereitungsdienst
§ 2Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
§ 3Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 4Erholungsurlaub
§ 5Einstellungsbehörden
§ 6Nachteilsausgleich
§ 7Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 8Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
§ 9Auswahlkommission
§ 10Ergänzende Festlegungen
§ 11Bestandteile des Auswahlverfahrens
§ 12Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 13Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 14Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 15Bewertung der Eignungsmerkmale
§ 16Gesamtergebnis; Rangfolge
§ 17Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 18Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende
§ 19Bestandteile des Vorbereitungsdienstes; Ausbildungsabschnitte
§ 20Rahmenlehrplan
§ 21Ausbildungsrahmenplan
§ 22Ausbildungsplan
§ 23Lehrpläne; Durchführung der Lehrgänge
§ 24Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
§ 25Lehrgang „Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
§ 26Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung I“
§ 27Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung II“
§ 28Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Sprechfunkaufklärung“
§ 29Lehrgang „Informationstechnische Systeme der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
§ 30Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der elektronischen Aufklärung“
§ 31Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Tastfunkaufklärung“
§ 32Lehrgang „Informationssysteme und Informationsgewinnung“
§ 33Lehrgang „Grundlagen der Auswertung der Fernmeldeaufklärung“
§ 34Lehrgang „Technische Aufklärung“
§ 35Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes“
§ 36Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
§ 37Praktische Ausbildung
§ 38Allgemeines
§ 39Leistungsnachweise in den Lehrgängen
§ 40Durchführung der Klausuren und Leistungstests
§ 41Nachholung von Klausuren und Leistungstests
§ 42Zeugnis je Lehrgang
§ 43Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung
§ 44Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
§ 45Sprachprüfung
§ 46Bewertungen während der praktischen Ausbildung
§ 47Zeugnis
§ 48Zweck und Inhalt
§ 49Zulassung
§ 50Bestandteile
§ 51Prüfungsamt
§ 52Einrichtung von Prüfungskommissionen
§ 53Mitglieder der Prüfungskommissionen
§ 54Entscheidungen der Prüfungskommission
§ 55Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
§ 56Prüfungsort und Prüfungstermin
§ 57Schriftliche Prüfung
§ 58Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 59Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung
§ 60Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 61Gegenstand der mündlichen Prüfung
§ 62Durchführung der mündlichen Prüfung
§ 63Bewertung und Bestehen der mündlichen Prüfung
§ 64Verhinderung
§ 65Täuschungen und sonstige Ordnungsverstöße
§ 66Bewertung der Leistungen
| Prozentualer Anteil der erreichten Leistungspunkte an der erreichbaren Leistungspunktzahl | Rangpunkte/ Rangpunktzahl | Note | Notendefinition |
|---|---|---|---|
| 93,70 bis 100,00 | 15 | sehr gut (1) | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
| 87,50 bis 93,69 | 14 | ||
| 83,40 bis 87,49 | 13 | gut (2) | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
| 79,20 bis 83,39 | 12 | ||
| 75,00 bis 79,19 | 11 | ||
| 70,90 bis 74,99 | 10 | befriedigend (3) | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
| 66,70 bis 70,89 | 9 | ||
| 62,50 bis 66,69 | 8 | ||
| 58,40 bis 62,49 | 7 | ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
| 54,20 bis 58,39 | 6 | ||
| 50,00 bis 54,19 | 5 | ||
| 41,70 bis 49,99 | 4 | mangelhaft (5) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
| 33,40 bis 41,69 | 3 | ||
| 25,00 bis 33,39 | 2 | ||
| 12,50 bis 24,99 | 1 | ungenügend (6) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
| 0,00 bis 12,49 | 0 |
§ 67Wiederholung
§ 68Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
§ 69Abschlusszeugnis
§ 70Mitteilung über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
§ 71Prüfungsakten und Einsichtnahme
§ 72Übergangsvorschrift
§ 73Inkrafttreten, Außerkrafttreten