Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

Abkürzung
MeistPrÖGlV
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gleichstellung von Meisterprüfungszeugnissen imHandwerk

Österreichische Zeugnisse über das Bestehen der Meisterprüfung werden den Zeugnissen über das Bestehen der Meisterprüfung im Handwerk nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.