§ 1Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 2Rücknahme der Erlaubnis
§ 3Widerruf der Erlaubnis
§ 4Ruhen der Erlaubnis
§ 5Vorbehaltene Tätigkeiten für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
§ 6Ausnahmen von den vorbehaltenen Tätigkeiten
§ 7Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 8Allgemeines Ausbildungsziel
§ 9Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
§ 10Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie
§ 11Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik
§ 12Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin
§ 13Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 14Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 15Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 16Anrechnung von Fehlzeiten
§ 17Verlängerung der Ausbildungsdauer
§ 18Mindestanforderungen an Schulen
§ 19Praktische Ausbildung
§ 20Praxisanleitung
§ 21Träger der praktischen Ausbildung
§ 22Aufgaben und Gesamtverantwortung der Schule
§ 23Praxisbegleitung
§ 24Schulinternes Curriculum und Ausbildungsplan
§ 25Staatliche Prüfung
§ 26Ausbildungsvertrag
§ 27Inhalt des Ausbildungsvertrages
§ 28Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages
§ 29Vertragsschluss bei Minderjährigen
§ 30Anwendbares Recht
§ 31Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
§ 32Arbeitnehmereigenschaft der auszubildenden Person
§ 33Pflichten der auszubildenden Person
§ 34Ausbildungsvergütung
§ 35Überstunden
§ 36Probezeit
§ 37Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 38Beendigung des Ausbildungsvertrages durch Kündigung
§ 39Wirksamkeit der Kündigung
§ 40Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 41Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 42Begriffsbestimmungen
§ 43Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 44Prüfungsreihenfolge
§ 45Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
§ 46Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
§ 47Wesentliche Unterschiede
§ 48Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen
§ 49Anpassungsmaßnahmen
§ 50Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 51Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
§ 52Europäischer Berufsausweis
§ 53Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
§ 54Dienstleistungserbringung
§ 55Meldung der Dienstleistungserbringung
§ 56Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 57Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
§ 58Entscheidung über die Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
§ 59Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person
§ 59aDienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
§ 60Bescheinigung der zuständigen Behörde
§ 61Zuständige Behörde
§ 62Gemeinsame Einrichtungen
§ 63Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
§ 64Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
§ 65Unterrichtung über Änderungen
§ 66Löschung einer Warnmitteilung
§ 67Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
§ 68Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
§ 69Ermächtigung zum Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
§ 70Bußgeldvorschriften
§ 71Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 72Fortgelten der Bestätigung zur partiellen Berufsausübung
§ 73Abschluss begonnener Ausbildungen
§ 74Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Schulen und Bestandsschutz
§ 75Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 76Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen