§ 1Vorbereitungsdienst
§ 1aAllgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 2Ziele des Vorbereitungsdienstes
§ 3Einstellungsbehörde und Auswahlverfahren
§ 4Auswahlkommission
§ 5Bestandteile des Auswahlverfahrens
§ 6Festlegungen des Bundespolizeipräsidiums
§ 7Schriftlicher Teil
§ 8Bewertung und Bestehen des schriftlichen Teils
§ 9Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Bestehen
§ 10Zulassung zum mündlichen Teil
§ 11Mündlicher Teil
§ 12Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils
§ 13Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens und Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber
§ 14Ordnungsverstoß
§ 15Einstellung
§ 16Bewertung
| Prozentualer Anteil der erreichten Punktzahl an der erreichbaren Punktzahl | Rangpunkte oder Rangpunktzahl | Note | Notendefinition | 1 | 2 | 3 | 4 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 93,70 bis 100,00 | 15 | sehr gut | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht | |||||
| 2 | 87,50 bis 93,69 | 14 | |||||||
| 3 | 83,40 bis 87,49 | 13 | gut | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht | |||||
| 4 | 79,20 bis 83,39 | 12 | |||||||
| 5 | 75,00 bis 79,19 | 11 | |||||||
| 6 | 70,90 bis 74,99 | 10 | befriedigend | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht | |||||
| 7 | 66,70 bis 70,89 | 9 | |||||||
| 8 | 62,50 bis 66,69 | 8 | |||||||
| 9 | 58,40 bis 62,49 | 7 | ausreichend | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht | |||||
| 10 | 54,20 bis 58,39 | 6 | |||||||
| 11 | 50,00 bis 54,19 | 5 | |||||||
| 12 | 41,70 bis 49,99 | 4 | mangelhaft | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können | |||||
| 13 | 33,40 bis 41,69 | 3 | |||||||
| 14 | 25,00 bis 33,39 | 2 | |||||||
| 15 | 12,50 bis 24,99 | 1 | ungenügend | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können | |||||
| 16 | 0,00 bis 12,49 | 0 |
§ 17Dienstaufsicht, Organisation und Ausbildungsstellen
§ 18Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter
§ 19Ausbilderinnen und Ausbilder
§ 20Erholungsurlaub
§ 21Dauer und Gliederung
§ 22Grundausbildung
§ 23Weitere Ausbildung
§ 24Laufbahnlehrgang
§ 25Durchführung der Leistungstests
§ 26Bewertung der Leistungstests
§ 27Fachrangpunktzahlen, Fachnoten und Ausbildungsabschnittsrangpunktzahlen
§ 28Zeitpunkt
§ 29Prüfungsamt
§ 30Einrichtung der Prüfungskommission
§ 31Mitglieder der Prüfungskommission
§ 32Entscheidungen der Prüfungskommission
§ 33Bestandteile der Zwischenprüfung
§ 34Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 35Bewertung der Klausuren
§ 36Bestehen der schriftlichen Prüfung
§ 37Zulassung zur mündlichen und praktischen Prüfung; Folge der Nichtzulassung
§ 38Gegenstand, Durchführung und Protokoll der praktischen Prüfung
§ 39Bewertung und Rangpunktzahl der praktischen Prüfung
§ 40Bestehen der praktischen Prüfung
§ 41Gegenstand, Durchführung und Protokoll der mündlichen Prüfung
§ 42Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
§ 43Anwesenheit weiterer Personen bei der mündlichen Prüfung
§ 44Bestehen der mündlichen Prüfung
§ 45Bestehen, Rangpunktzahl und Note der Zwischenprüfung
§ 46Wiederholung der Zwischenprüfung
§ 47Zwischenprüfungszeugnis
§ 48Bescheid über die nichtbestandene Zwischenprüfung
§ 49Zeitpunkt
§ 50Prüfungsamt
§ 51Einrichtung der Prüfungskommission
§ 52Mitglieder der Prüfungskommission
§ 53Entscheidungen der Prüfungskommission
§ 54Bestandteile der Laufbahnprüfung
§ 55Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 56Bewertung der Klausuren
§ 57Bestehen der schriftlichen Prüfung
§ 58Zulassung zur mündlichen Prüfung; Folge der Nichtzulassung
§ 59Gegenstand, Durchführung und Protokoll der mündlichen Prüfung
§ 60Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
§ 61Anwesenheit weiterer Personen bei der mündlichen Prüfung
§ 62Bestehen der mündlichen Prüfung
§ 63Bestehen und Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
| die ungerundete Rangpunktzahl der Zwischenprüfung | mit 5 Prozent, |
| die Ausbildungsabschnitts- rangpunktzahl der weiteren Ausbildung | mit 18 Prozent, |
| die Ausbildungsabschnitts- rangpunktzahl des Laufbahnlehrgangs | mit 10 Prozent, |
| die Rangpunkte der vier Klausuren der Laufbahnprüfung | mit jeweils 10 Prozent und |
| die Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung der Laufbahnprüfung | mit 27 Prozent. |
| die ungerundete Rangpunktzahl der Zwischenprüfung | mit 5 Prozent, |
| die Ausbildungsabschnitts- rangpunktzahl der weiteren Ausbildung | mit 18 Prozent, |
| die Ausbildungsabschnitts- rangpunktzahl des Laufbahnlehrgangs | mit 10 Prozent, |
| die Rangpunkte der vier Klausuren der Laufbahnprüfung | mit jeweils 10 Prozent und |
| die Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung der Laufbahnprüfung | mit 27 Prozent. |
§ 64Wiederholung der Laufbahnprüfung
§ 65Abschlusszeugnis
§ 66Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung
§ 67Fernbleiben und Rücktritt
§ 68Ordnungsverstoß
§ 69Prüfungsakten und Einsichtnahme
§ 70Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche
§ 71Übergangsvorschriften
§ 72Inkrafttreten, Außerkrafttreten