Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig

Abkürzung
Münz2PfBek 1968
Aktualisiert am 3. Januar 2026

(1) Der Absatz 2 der Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig vom 8. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 686) erhält folgende Fassung:
(2) Die im Umlauf befindlichen 2 Pf Münzen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
(3) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.