(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 40jährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ab 1990 eine 2 DM-Umlaufmünze mit dem Bildnis des verstorbenen Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. h.c. Franz Josef Strauß prägen zu lassen. Die Höhe der Auflage richtet sich nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs. Mit der Ausgabe wird ab 9. Oktober 1990 begonnen.